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Koordination Praxismodul am Dep. WiRe

Dr. Mareike Junker

nach Vereinbarung

FAQ Praktikumsmodul

Fragen zum Praktikum

Wann soll ich das Praktikum absolvieren?

Der Zeitpunkt für das Praktikum ist individuell wählbar. Sie können das Praktikum demnach schon vor dem 6. Semester (gem. Studienverlaufsplan) absolvieren.

Muss ich irgendwelche Fristen beachten?

Gemäß der Prüfungsordnung gibt es keine Fristen. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass die 15 KP erst anerkannt werden, wenn Sie alle Teilleistungen (Bericht, Begleitveranstaltung und Nachweis über das Praktikum) eingereicht haben. Die Prüfung der Unterlagen und Eintragung der KP durch das Prüfungsamt können 6 Wochen in Anspruch nehmen. 

Zudem sollten Sie eventuelle Fristen für Ihre Masterbewerbung berücksichtigen. Hier erkundigen Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Universitäten, da die Fristen unterschiedlich sind.

Sie sollten daher alle Unterlagen spätestens 6 Wochen vor Ihrer Exmatrikulation einreichen. Sollte das nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Koordinatorin für das Praxismodul. 

Muss ich das Praktikum anmelden?

Sie müssen das Praktikum nicht bei der Uni anmelden. Sie kümmern sich selbstständig um einen Praktikumsplatz und die organisatorischen und vertraglichen Absprachen mit dem Unternehmen. Sollten Sie hierzu arbeitsrechtliche Fragen haben, so wenden Sie sich z. B. an „Students at Work” der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften der Uni Oldenburg. 

Wichtig ist, dass Sie sich das Praktikum vom Unternehmen bescheinigen lassen. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechende Bescheinigung.  

Eine Anmeldung ist hingegen zwingend erforderlich für die Begleitveranstaltung zum Praktikum. Melden Sie sich rechtzeitig an, da die Plätze pro Seminar begrenzt sind.

Wo kann ich mein Praktikum machen?

Sie können Ihr Praktikum in allen Tätigkeitsbereichen absolvieren, die vom Inhalt und Anforderungsniveau her einen Bezug zum Studium aufweisen. Laut Ausführungsbestimmungen der Prüfungsordnungen sind hier Betriebe, gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen (einschließlich der Hochschulen), Verbände oder Organisationen geeignet. Sie können beispielsweise ein Praktikum in einem Kindergarten machen, soweit Sie dort zum größten Teil betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen und nicht die meiste Zeit pädagogisch tätig sind. Das bedeutet, dass berufsfeldbezogene Aufgaben während des Praktikums im Fokus der Tätigkeit stehen müssen und es einen Bezug zum Studiengang geben muss (z. B. in mindestens einem Modul des Studiums entsprechende inhaltliche Bezüge vorliegen) oder ein Bezug zu den beruflichen Zielen im Zusammenhang mit dem  Studiengang besteht (z. B. Internationales Management, Qualitätsmanagement, d. h. Tätigkeitsfelder, zu denen es im Bachelorstudium teils noch keine eigenen Module gibt).

Wenden Sie sich im Zweifelsfall für eine Beratung zur Eignung Ihres Praktikumsplatzes vor Beginn des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte.

Muss das Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen?
Muss das Praktikum bestimmte Inhalte erfüllen?

Es gibt keine bestimmten Anforderungen an die Unternehmen. Sie können das Praktikum sowohl in einem kleinen oder mittleren Unternehmen als auch in einem Konzern absolvieren. Dies können Betriebe, gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen (einschließlich der Hochschulen), Verbände oder andere Organisationen sein. Die Branche ist dabei nicht relevant.

Es gibt auch keine bestimmten Inhalte, die Sie während eines Praktikums zwingend kennengelernt haben müssen. Wichtig ist nur der Bezug zum Studium [siehe Frage „Wo kann ich mein Praktikum machen?“].

Wenden Sie sich im Zweifelsfall für eine Beratung zur Eignung Ihres Praktikumsplatzes vor Beginn des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte.

Wie früh muss ich mich um ein Praktikum bemühen?

Eine Grundregel gibt es hierfür nicht. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Sie sich 3 bis 6 Monate vor dem Beginn Ihres geplanten Praktikums bewerben sollten. In Einzelfällen werden Stellen auch 1 Jahr im Voraus ausgeschrieben. Teilweise gibt es auch kurzfristige Stellenausschreibungen.

Für Initiativbewerbungen gelten die gleichen Zeiträume, wobei gerade bei begehrten Unternehmen das Motto gilt: „Der frühe Vogel fängt den Wurm“. Diese werden u. U. bereits 1 Jahr und länger im Voraus besetzt. Informationen zu den Zeiträumen der Vergabe finden Sie in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen.

Kann ich mein Praktikum auch im Ausland machen?

Ja, ein Praktikum im Ausland ist eine tolle Möglichkeit um gleichzeitig Praxis- und Auslandserfahrungen zu sammeln. 

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zum Auslandspraktikum die Karriereberatung der Universität Oldenburg
uol.de/beruf-karriere/auslandspraktikum

Für die Finanzierung eines Praktikums im Ausland existieren besondere Fördertöpfe der Universität. Bei Fragen zur Finanzierung von Auslandspraktika über Stipendien kontaktieren Sie bitte das International Office (IO) der Uni Oldenburg
uol.de/finanzierung-auslandsaufenthalt

Praktikum und Bachelorarbeit – geht das?

Aus Sicht der Praktikumsstelle können das Praktikum und die Bachelorarbeit verbunden werden. Wichtig ist aber, dass Sie vorab mit dem betreuenden Lehrstuhl klären, ob der jeweilige Lehrstuhl zustimmt. Weiterhin sollten Sie klären, ob bzgl. der Bachelorarbeit spezielle Fristen bestehen, die in Kollision mit der Dauer/Frist des Praktikums geraten könnten. Hier hat jeder Lehrstuhl seine eigenen Regelungen. 

Kann ich das Praktikum auch stückeln, bei verschiedenen Unternehmen machen oder halbtags absolvieren?

Ja, Sie können das Praktikum stückeln, bei verschiedenen Unternehmen und in Teilzeit absolvieren. Wichtig ist, dass Sie am Ende rechnerisch auf 8 Wochen (bzw. 320 Arbeitsstunden) Praktikum kommen.

Kann ich mein Praktikum in Teilzeit machen?

Ja, wichtig ist nur, dass Sie insgesamt auf 320 Stunden kommen. Die Wochenanzahl des Praktikums würde sich in diesem Fall verlängern. 

Wie finde ich eine Praktikumsstelle?

  • Unternehmenshomepage (z. B. diese Unternehmen aus der Region)
  • Karriereportal der Uni Oldenburg für Studierende
  • gängige Jobplattformen und Karrierenetzwerke
  • Praktikumssuchmaschinen bzw. Praktikumsportale – hier gibt es mittlerweile eine sehr große Auswahl. Wenn Sie bereits wissen, in welcher Branche Sie später arbeiten wollen, suchen Sie im Internet, ob es hier bereits spezialisierte Suchmaschinen oder Portale gibt
  • jährlich stattfindender CareerDay der Uni Oldenburg, um direkt in Kontakt mit Unternehmen der Region zu treten und darüber hinaus von interessanten Informationen und Vorträgen zum Thema Bewerbungen/Karriere zu profitieren
  • Persönliche Netzwerke – nutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte (Freunde, Familie, etc.). Bei der letzten Befragung unserer Studierenden haben 50 Prozent ihren Praktikumsplatz über ihr persönliches Netzwerk erhalten.

Inwieweit zählen Krankheits-, Urlaubs- und Feiertage zu den 8 Wochen / 320 Stunden Praktikum?

Keine Sorge, wenn Sie während des Praktikums erkranken - Krankheitstage müssen nicht nachgearbeitet werden. Die Praktikumszeit muss aufgrund von Krankheitstagen also nicht verlängert werden. Hierzu eine kurze Empfehlung: Wenn die Krankheitszeit insgesamt mehr als eine Woche umfasst, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse überlegen, ob Sie

  • mit dem Praktikumsbetrieb nachträglich eine Verlängerung vereinbaren (sofern möglich)
  • Sie noch ein weiteres freiwilliges Praktikum absolvieren 
  • anderweitig zusätzliche Praxiseinblicke erhalten können. 

Urlaubstage stehen Ihnen während eines Pflichtpraktikums (anders als bei einem freiwilligen Praktikum) zwar gesetzlich nicht zu, aber es kommt durchaus öfters vor, dass Arbeitgeber den Praktikant*innen dennoch Urlaubstage gewähren. Urlaubstage während des Praktikums zählen zu den 8 Wochen / 320h. Die Praktikumszeit muss aufgrund von Urlaubstagen also nicht verlängert werden. 

Ebenso müssen gesetzliche Feiertage, an denen Ihr Praktikumsbetrieb geschlossen ist, nicht nachgearbeitet werden. Hierzu eine kurze Empfehlung: Wenn mehrere Feiertage oder Schließzeiten des Betriebes in die Praktikumszeit fallen, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse überlegen, ob Sie

  • mit dem Unternehmen von vornherein ein längeres Praktikum vereinbaren 
  • Sie noch ein weiteres freiwilliges Praktikum absolvieren 
  • anderweitig zusätzliche Praxiseinblicke erhalten können. 

Bekomme ich im Anschluss an das Praktikum ein Arbeitszeugnis?

Sie haben Anspruch darauf, dass der Arbeitsgeber Ihnen nach dem Praktikum ein Zeugnis ausstellt. Es muss mindestens die Art der Tätigkeit, deren Beginn und Dauer enthalten, sollte bestenfalls jedoch als sogenannten qualifiziertes Arbeitszeugnis angelegt sein, d. h. auch Aussagen zu den konkreten Lern- und Tätigkeitsschwerpunkten, der Leistung und Führung während des Praktikums machen. Beachten Sie, dass Sie für den Abschluss des Praxismoduls prx108 ein Arbeitszeugnis oder eine Tätigkeitsbescheinigung vorweisen müssen.

Ich benötige arbeitsrechtliche Informationen zu meinem Praktikum. Wer kann mir hier weiterhelfen?

An der Uni Oldenburg bietet „Students at Work” der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften eine arbeitsrechtliche Beratung für Studierende an. 

Zur allgemeinen Information zu den (insbes. rechtlichen) Rahmenbedingungen von Praktika im Studium können Sie sich auch über z. B. Studis Online informieren (externe Website, keine Informationsseite der Uni Oldenburg).

Fragen zur Begleitveranstaltung

Welche Begleitveranstaltung soll ich besuchen und wie melde ich mich an?

Das Praxismodul umfasst neben dem berufsfeldbezogenen Praktikum und dem Praktikumsbericht auch die Teilnahme an einer Begleitveranstaltung. Die Begleitveranstaltung kann vor, während oder nach dem Praktikum absolviert werden.

Sie finden die Begleitveranstaltung zum Modul „prx108 Berufsfeldbezogenes Praktikum“ in Stud.IP unter 2.02.591, 2.02.592, 2.02.593 und 2.02.595  mit dem Titel „Begleitseminar zum Praxismodul prx108 (für Studierende des Dep. WiRe)". Dort können Sie sich eintragen.

Eine Anmeldung ist für die Begleitveranstaltung ist zwingend erforderlich. Melden Sie sich rechtzeitig an, da die Plätze pro Seminar begrenzt sind.

Was sind Inhalte der begleitenden Lehrveranstaltung?

Das Begleitseminar umfasst die Bereiche Stellensuche, Bewerbung, Eintritt ins Arbeitsleben und Arbeiten in Teams. Im Fokus stehen die Themen „Bewerbungsprozess” und „Bewerbungstraining” sowie kritische Reflexionen von Arbeitseinsätzen. Die Inhalte sind daher sowohl ebenso als Vor- wie auch Nachbereitung relevant und bieten zudem wichtige Informationen und Reflexionsprozesse für zukünftige Arbeitseinsätze und den Berufseinstieg.

Wann muss ich die Begleitveranstaltung besuchen?

Sie können die Begleitveranstaltung vor, während oder nach Ihrem Praktikum absolvieren. Da die Inhalte auch Informationen zur Stellensuche und Bewerbung beinhalten, kann ein Besuch vor Ihrem Praktikum u.U. von Vorteil sein. 

Fragen zum Praktikumsbericht

Welche Inhalte müssen in den Bericht?

Hier finden Sie Infos. Ansonsten gilt: Alle sensiblen Daten müssen Sie natürlich auch entsprechend behandeln und nicht im Bericht niederschreiben. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Anonymisierung beispielsweise von Kunden der Firma.

Wird der Bericht benotet?

Nein, das gesamte Modul (15 KP) ist unbenotet und wird nur mit „bestanden” oder „nicht bestanden” bewertet.

Darf ich Künstliche Intelligenz bei der Erstellung des Praktikumsberichtes verwenden

Ja, prinzipiell ist die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz (GKI) zur Erstellung des Praktikumsberichtes zulässig. Es gilt jedoch einige Einschränkungen und Anforderungen zu berücksichtigen. Diese finden Sie im Hinweisdokument zum Praktikumsbericht.

Fragen zum Gesamtmodul und zu Anrechnungsmöglichkeiten

Welche Unterlagen benötige ich, um das Modul abzuschließen?

Um das Modul abzuschließen müssen Sie insgesamt folgende Dokumente einreichen:

  1. Praktikumsbericht
  2. Nachweis darüber, dass Sie die Begleitveranstaltung absolviert haben
    • wenn Sie das Seminar ab Oktober 2025 (bei Frau Junker) belegt haben, reicht es, wenn Sie auf dem Deckblatt des Praktikumsberichtes das Datum des Seminares schreiben
    • wenn Sie das Seminar vor Oktober 2025 belegt haben (bei Frau Bartel oder Frau Antoni-Komar), dann müssen Sie Ihr damaliges Reflexionspapier oder die Bestätigungsmail der Dozentin (die Sie nach dem Abschluss des Seminars erhalten haben) einreichen
  3. Bescheinigung* für das Praxismodul (ausgefüllt von Ihnen in Feld 1 und vom Unternehmen in Feld 2)
  4. Bescheinigung* Ihres Praktikumsbetriebes bzw. Arbeitsgebers , d. h. entweder
    • ein Arbeitszeugnis (aus dem die Tätigkeiten / Arbeitsinhalte hervorgehen) oder
    • eine reine Tätigkeitsbescheinigung
    • * die Bescheinigung soll mind. folgende Inhalte enthalten:
      • Bezeichnung der Tätigkeit (z. B. Praktikant*in / Werkstudent*in)
      • Beginn der Tätigkeit und ggfs. Ende der Beschäftigung (Zeitraum / Dauer)
      • überwiegende Inhalte/Aufgaben Ihrer Tätigkeit
      • bei Abweichung eines Vollzeitarbeitsmodells auch Angabe der ungefähren Arbeitsstunden, die Sie geleistet haben oder Bestätigung, dass Sie mind. 320 Arbeitsstunden tätig waren
      • Unterschrift eines Mitarbeitenden des Unternehmens und Angabe einer Ansprechperson

             Hinweis: Arbeits-/Praktikumsverträge können nicht als Nachweis genutzt werden.

Die Unterlagen reichen Sie bitte erst dann (in einer Mail) ein, wenn Sie alle Teilleistungen erbracht haben.

*Sollten Sie vergessen haben, das Feld 2 durch Ihren Praktikumsbetrieb ausfüllen zu lassen und Sie können dies nicht mehr nachholen, so tragen Sie im Feld 2 „siehe Nachweis” ein und beziehen Sie sich damit auf den Tätigkeitsnachweis bzw. das Arbeitszeugnis.

Wo muss ich meine Unterlagen (Bericht, Schein, Nachweise) abgeben?

Direkt bei der elektronisch per eMail einreichen (nicht beim Prüfungsamt). 

Die Unterlagen reichen Sie bitte erst dann (in einer Mail) ein, wenn Sie alle Teilleistungen erbracht haben.

Wie lange dauert es bis der Praktikumsbericht bewertet ist und die Punkte bei StudIP zu sehen sind?

Sollten die Kreditpunkt 6 Wochen nach der Abgabe der Unterlagen noch nicht bei StudIP eingetragen worden sein, melden Sie sich bitte bei der Koordinatorin für das Praxismodul.

Bekomme ich einen Teil der Punkte gutgeschrieben, wenn das Modul noch nicht komplett absolviert wurde?

Eine Teilanrechnung ist nicht möglich.

Kann ich meinen Nebenjob, Ferienjob oder Freiwilligendienst (FSJ usw.) anrechnen lassen?

Nebenberufe (inkl. Werkstudentenstellen) und andere berufliche Erfahrungen können z. T. als Praxiszeit (8 Wochen bzw. 320 Stunden) berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss einen deutlichen inhaltlichen Bezug zum Studienfach aufweisen und dem Anspruchsniveau des Studienziels angemessen sein. Diese Möglichkeit können Sie in einem persönlichen Gespräch mit der Praktikumsbeauftragten klären. Wenden Sie sich frühzeitig an die Praktikumsbeauftragte zur Klärung, ob Ihre Tätigkeit für die Praxiszeit im Modul angerechnet werden kann. Es würde in solchen Fällen nur die Praxiszeit berücksichtigt werden. Der Praktikumsbericht und die Begleitveranstaltungen entfallen nicht.

Freiwilligendienste (FSJ & Co.) können in der Regel nicht angerechnet werden. Suchen Sie aber auch in diesen Fällen gerne das Gespräch mit der Praktikumsbeauftragten, um Ihre Leistungen prüfen zu lassen.

Kann ich mir meine Berufsausbildung anrechnen lassen?

Falls Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung im dualen System im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich gemacht haben, wird Ihnen das in der Regel problemlos anerkannt. Für die Anrechnung gehen Sie mit Ihrem Abschlusszeugnis bitte direkt zum Prüfungsamt

Haben Sie Ihre Ausbildung im gewerblichen Bereich oder eine hauptsächlich schulische Ausbildung gemacht, dann ist eine Anrechnung eher unwahrscheinlich. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte die .

Können Studienaufenthalte im Ausland angerechnet werden?

Eine Anrechnung von KP aus dem Ausland ist unter bestimmten Umständen möglich. Melden Sie sich bitte vor Beginn des Auslandssemesters bei der Praktikumsbeauftragten.

Muss ich während des Praktikums immatrikuliert sein?

Alle Bestandteile des Praxismoduls (Praktikum, Begleitveranstaltung) sowie der Abschluss des Praxismoduls (Praktikumsbericht, Bescheinigung) sind Studienleistungen. Sie müssen daher unbedingt immatrikuliert sein (d. h. Sie dürfen z. B. nicht beurlaubt sein), wenn Sie Leistungen im Rahmen des Praxismoduls erbringen. Wenden Sie sich bei Rückfragen hierzu bitte an das Immatrikulationsamt

Sonstige Fragen

Wie erhalte ich eine Bescheinigung darüber, dass mein Praktikum ein "Pflichtpraktikum" ist?

Senden Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an: . Geben Sie in der E-Mail bitte Ihren Studiengang und Ihre Postadresse an. 

Die Bescheinigung bekommen Sie per E-Mail.

WICHTIG: Wir können Ihnen nur insgesamt 8 Wochen bzw. 320 Arbeitsstunden als Pflichtpraktikum bescheinigen, da dies die Anforderungen gemäß der Prüfungsordnung sind. Mehr Wochen können wir leider nicht bescheinigen.

Bekomme ich während des Praktikums Mindestlohn?

Ob Ihnen im Pflichtpraktikum (und ggfs. anschließenden freiwilligen Praktikum) aus rechtlicher Sicht ein Mindestlohn zusteht, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Informieren Sie sich z. B. über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Broschüre „Der Mindestlohn – Fragen & Antworten“ des BMAS

Sollte Ihnen rechtlich gesehen kein Mindestlohn während des Praktikums zustehen, so kann Ihr Arbeitgeber Ihren Praktikumseinsatz dennoch finanziell entlohnen und dies im Arbeitsvertrag festhalten.

Zur allgemeinen Information zu den (insbes. rechtlichen) Rahmenbedingungen von Praktika im Studium können Sie sich auch über z. B. Studis Online informieren (externe Website, keine Informationsseite der Uni Oldenburg).

Falls Sie darüber hinaus Fragen und Anliegen zu diesem Thema haben, so bietet die Uni Oldenburg mit „Students at Work” der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften eine arbeitsrechtliche Beratung für Studierende an. 

(Stand: 29.04.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p25709
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