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5. September 1996   169/96

Gemeinsamer Protest gegen Sparpolitik

Oldenburg. In einer Resolution übte der Kooperationsausschuß Hochschule-Gewerkschaften der Universität Oldenburg auf seiner heutigen Sitzung heftige Kritik an der Landesregierung. Vor dem Hintergrund der Bonner Sparbeschlüsse leiste die Schröder-Administration "einer einseitigen Umverteilungspolitik" Vorschub, verschärfe die Situation am niedersächsischen Arbeitsmarkt und verhindere eine umfassende Steuerreform. Die Resolution im Wortlaut:

Resolution des Kooperationsausschusses Hochschule-Gewerkschaften

Der Kooperationsausschuß - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der DGB-Gewerkschaften und des DGB, von Arbeit & Leben und von Wissenschaftlern der Universität und der Fachhochschulen der Region - stellt auf seiner Sitzung vom 05.09.1996 fest:

Die Bundesregierung ist offenbar gewillt, das sogenannte Bonner Sparpaket und das neue arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz gegen den breiten Protest der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Gruppen durchzusetzen.

Aus gewerkschaftlicher und wissenschaftlicher Sicht ist dies ein Schritt, der die wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Probleme der BRD nicht mildern, sondern verschärfen wird. Das Programm als Ganzes wird die Trennung zwischen Arm und Reich, zwischen Beschäftigten und Arbeitslosen, zwischen Männern und Frauen vertiefen. Dies trifft auch auf die zukünftige Entwicklung in Niedersachsen zu.

In Niedersachsen gibt es derzeit 373.000 registrierte Arbeitslose, 556.000 Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher und 2.353.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allein die Anhebung des Schwellenwertes für den Kündigungsschutz von 5 auf 10 Arbeitnehmer wird in Niedersachsen zukünftig mindestens 400 000 Arbeitnehmer zusätzlich rechtlos stellen. Kündigungen werden erleichtert, Neueinstellungen sind dadurch nicht in Sicht. Das bedeutet auch für Niedersachen: Beschäftigung ist nicht gesichert, sondern Beschäftigte werden verunsichert.

Für Niedersachsen ist der Startschuß zur Aushebelung des Tarifrechts gegeben worden. Bereits jetzt und unter Mißachtung der weiterhin gültigen Manteltarifverträge fordert der Arbeitgeberverband Gesamtmetall seine Mitglieder auf, zum 1.11.96 bei Krankheit die Lohnfortzahlungen auf 80% zu kürzen. Allein in Niedersachsen sind davon ca. 300 Unternehmen mit 90 000 MetallarbeiterInnen betroffen. Weitere Branchen werden folgen.

Ausgerechnet während dieser Angriffe auf das über Jahrzehnte mühsam erstrittene Arbeits- und Tarifrecht und ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem das Angebot der Gewerkschaften für ein Bündnis für Arbeit von Arbeitgebern und der Bundesregierung abgelehnt wurde, fährt auch die niedersächsische Landesregierung einen finanz- und beschäftigungspolitisch kontraproduktiven Kurs.

Ministerpräsident Schröder hat auf der Bundesebene für das Jahr 1996 den Abbau von Steuersubventionen mit verhindert. Seine gleichzeitigen Versprechen zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der betrieblichen Vermögenssteuer leisten einer einseitigen Umverteilungspolitik Vorschub und verstellen den Weg zu einer umfassenden Steuerreform. Damit wird auch der Druck auf die öffentlichen Finanzen verstärkt, der von der Bundesregierung nahtlos auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Erwerbslosen, die Länder und Kommunen weitergegeben wird.

Die Situation am Arbeitsmarkt in Niedersachsen spitzt sich zu. Populistische Äußerungen des Ministerpräsidenten zur Arbeitszeitverlängerung und zum Sozialabbau fallen zusammen mit der Streichung von beschäftigungspolitischen Maßnahmen durch die Landesregierung. Besonders fatal und abzulehnen ist die Streichung des Ausbildungsplatzprogramms Niedersachsen, des Programms "Jugend-Arbeit-Chancen" und des Programms "Arbeit statt Sozialhilfe".

Gewerkschaften und Wissenschaft fordern von der Landesregierung, die Streichungen zurückzunehmen und die benannten Maßnahmen in einem Landesprogramm für mehr Ausbildung und Beschäftigung zusammen zu führen. Die Finanzierung ist durch die Einsparung auf Gr

(Stand: 19.01.2024)  | 
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