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23. März 1999 85/99
Kein Zahlungsaufschub für Oldenburger Studierende
Oldenburg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zu den Verwaltungsgebühren für Studierende der Musikhochschule Hannover hat für Studierende der Universität Oldenburg keine Bedeutung. Darauf wies heute die Leiterin des Immatrikulationsamtes, Helga Wilhelmer, hin. Im Gegensatz zur Musikhochschule habe die Universität Oldenburg allen Studierenden Gebührenbescheide mit einer „Rechtsbehelfsbelehrung“ geschickt und damit das Verfahren korrekt eingeleitet. Insofern gebe es keinen Grund, die Zahlung der Semestergebühren von 100 Mark, die vom Landtag im Februar beschlossen worden war, zu verweigern. Inzwischen haben 9.500 der gut 12.000 Studierenden der Universität Oldenburg die Gebühren bezahlt.
Kontakt: Helga Wilhelmer, Dezernat 3 Akademische Angelegenheiten, Tel.: 0441/798-2517