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4. Juni 1999 152/99
Oldenburger Senat entscheidet sich für leistungsorientierte Haushaltsführung
Oldenburg. Eine bahnbrechende Entscheidung über die künftige Haushaltführung hat der Senat der Universität Oldenburg nach langer intensiver Planungsarbeit getroffen. Danach werden künftig die Sachmittel für die Fachbereiche nach genau festgelegten Indikatoren vergeben, die sich nicht nur nach Anzahl der WissenschaftlerInnen und StudentInnen richten, sondern auch nach den Leistungen, die in Forschung und Lehre erbracht werden. Außerdem wird erstmals die Frauenförderung in der Haushaltsführung festgeschrieben.
Nach Auffassung des Präsidenten der Universität Oldenburg, Prof. Dr. Siegfried Grubitzsch, werde damit nicht nur eine transparente Haushaltsführung ermöglicht, sondern auch Leistungsanreize geschaffen, die ein stärkere Profilierung der einzelnen Fächer und der Universität zur Folge haben werde. “Unser Ziel ist klar. Wir wollen einen größeren Output an Stundierenden und Forschungsleistungen.
Begrüßt wurde die Entscheidung des Oldenburger Senats auch vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung, das gemeinsam von der Bertelsmann Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz getragen wird. Der Leiter des Instituts, Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, sagte, der Oldenburger Senat habe eine mutige und wegweisende Entscheidung getroffen. Das leistungsbezogene Indikatorenmodell, das den Wettbewerb innerhalb der Universität verschärfen werde, führe zu einer effizienteren Haushaltsführung und schaffe aus den vorhandenen Mitteln „mehr Werte“. Er sei überzeugt, daß sich die Universität ein sehr wichtiges Instrument geschaffen habe, um im zunehmenden Wettbewerb unter den Hochschulen zu bestehen. Als vorbildlich bezeichnete Müller-Böling auch die in der Haushaltsführung festgeschriebene Frauenförderung.
Gut sechs Millionen Mark stehen den Fachbereichen der Universität Oldenburg 1999 für die Anschaffung von wissenschaftlichem Gerät bis hin zum Bleistift zur Verfügung. Bisher wurden sie nach einem Modell auf die Fachbereiche verteilt, das sich in vielen Jahren herausgebildet hatte und eher nach dem Gießkannenprinzip verfuhr. Das neue Modell, das schrittweise bis zum Jahr 2003 eingeführt wird, legt Kriterien zugrunde, die Tranzparenz garantieren und Leistungen belohnen.
Die Grundzuweisung, die gut 53 Prozent der Gesamtsumme umfaßt, richtet sich nach der Anzahl der Studierenden sowie wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Stellen. Dabei wird eine Studierende mit 100 Mark berechnet. Bei den wissenschaftlichen Stellen aber werden unterschiedliche Faktoren angelegt. Für eine geisteswissenschaftliche Stelle werden 2500 Mark (Faktor 1,0) ausgeschüttet, für eine naturwissenschaftliche 6250 Mark (Faktor2,5). Die nichwissenschaftlichen Stellen werden jeweils mit 50 Prozent berechnet, bei den Geisteswissenschaften also mit 1250 Mark, bei den Naturwissenschaften mit 3125 Mark.
Knapp 42 Prozent der Gesamtsumme werden künftig nach Leistungen in Forschung und Lehre vergeben, die in den jeweils letzten drei Jahr erbracht wurden. In der Lehre sind die Kriterien Anzahl der AbsolventInnen und der Promotionen, in der Forschung die Höhe der Drittmittel sowie die Anzahl der Habilitationen und Publikationen. Die Publikationen werden dabei unterschiedlich im Hinblick auf ihre Quantität bzw. Qualität bewertet.
Erstmals fest geschrieben ist auch die Frauenförderung in der Haushaltsführung. Etwa fünf Prozent der Sachmittel werden nach dem Anteil von Frauen bei den Berufungen auf Professorenstellen der letzten vier Jahre sowie dem Frauenanteil bei den Promotionen vergeben. Für die Fachbereiche bedeutet das: Je mehr Professorinnen bei ihnen berufen werden und je mehr Promoventinnen erfolgreich ihre Arbeit abschließen, desto mehr Geld gibt es. Immerhin geht es dabei um die Verteilung von 250.000 DM.
Nach den Fachbereichen wird nun auch an leistungsorientierten Modellen für die zentralen Einrichtungen und die Verwaltung gearbeitet. Sie sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, kündigte Grubitzsch an.