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7. Februar 2000   38/00

Drogenpolitisches Konzept der Bundesregierung im Bundesrat gescheitert

Oldenburg. Als einen schweren Rückschlag für eine fortschrittliche Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete der Leiter der Arbeitsstelle "Sucht - und Drogenforschung" (SAUS) an der Universität Oldenburg, Prof. Dr. Rüdiger Meyenberg, die Ablehnung des Bundesrates, in Deutschland Gesundheitsräume aus dem Dunstkreis der Illegalität herauszuholen und zu legalisieren. In Hannover, Frankfurt und Hamburg gibt es sog. Gesundheitsräume, in denen Drogenabhängige unter hygienisch einwandfreien Umständen Drogen konsumieren können. Diese ergänzende Form der Suchtbegleitung, letztlich mit dem Ziel, Abhängige langfristig von der Sucht zu befreien, war in Deutschland drogenpolitisch, aber auch rechtlich, umstritten. Die neue Bundesregierung wollte nun durch eine Novellierung des jetzigen Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) eine Regelung schaffen, Kommunen die Einrichtung von Gesundheitsräumen zu ermöglichen. Der Bundestag hatte diese Änderung des BTMG bereits beschlossen. Durch die Beteiligung der Länder an der Formulierung von Qualitätsstandards für Gesundheitsräume war aber u.a. die Zustimmung der Mehrheit der Bundesländer erforderlich geworden. Im Bundesrat scheiterte die Novellierung aber an der Zustimmung insbesondere der CDU/CSU-regierten Länder. Meyenberg kritisierte diese Form des Novellierungsverfahrens seitens der Bundesregierung. Diese hätte leicht ein nicht zustimmungsfähiges Gesetz durch den Bundesrat auf den Weg bringen können. Die Arbeitsstelle "Sucht- und Drogenforschung" hatte im letzten Jahr den Gesundheitsraum in Hannover evaluiert und dabei festgestellt, dass er unter Drogenabhängigen große Akzeptanz findet. Es ist nun zu befürchten, so Meyenberg, dass die bestehenden Gesundheitsräume gefährdet sind und somit die Zahl der Drogentoten noch weiter ansteigen könnte.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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