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17. Januar 2001 14/01
Prognoseinstrument für öffentliche Versorgungsausgaben entwickelt
Oldenburg. Im Dezember 1999 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg den kürzlich an die Universität Oldenburg berufenen Mathematik-Professor Dr. Dietmar Pfeifer beauftragt, ein aussagekräftiges Prognoseinstrument zur Ermittlung von Versorgungsansprüche zu entwickeln. Anlass des Gutachtens war das am 1. Januar 1999 in Hamburg in Kraft getretene Versorgungsreformgesetz und der besorgniserregende Anstieg der Ausgaben vornehmlich für die Pensionen für Beamte. Sie liegen in Hamburg derzeit bei stolzen 1,4 Mrd. DM; eine Verdopplung der Gesamtversorgungskosten im Jahr 2020 ist nach Pfeifers Berechnungen realistisch.
Das im Rahmen eines einjährigen Forschungsprojekts in seinen Grundzügen erarbeitete neuartige Analysemodell wurde der Hamburgischen Bürgerschaft im letzten November vorgestellt. Bei den Fraktionen aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien traf die vielfältigen Differenzierungs- und Individualisierungsmöglichkeiten auf sehr positive Resonanz. Die Stadt Hamburg hat inzwischen einen auf vorerst fünf Jahre befristeten Forschungsauftrag an Pfeifer vergeben. In dieser Zeit soll das Grundmodell weiterentwickelt und in seiner Prognosegenauigkeit gesteigert werden. Simulieren lassen sich beispielsweise die Auswirkungen von Altersteilzeit, die Konsequenzen einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder einer Absenkung der Versorgungssätze.
Im Gegensatz zu traditionellen Verfahren der Versicherungsmathematik, die im Prinzip alle auf abstrahierten Bestandsfortschreibungsmodellen basieren, die individuelle Besonderheiten außer Acht lassen, geht Pfeifer aus von personenbezogenen Merkmalen der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten bzw. bereits ausgeschiedenen Versorgungsempfänger, die von der Verwaltung erfasst sind. Für jedes Prognosejahr sind in Hamburg etwa 60000 anonymisierte Datensätze mit zahlreichen Einzelmerkmalen wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Beschäftigungsverlauf, Besoldungsgruppe, ruhegehaltsfähige Zulagen, Beurlaubungszeiten, aber auch verwaltungstechnischen Merkmalen. Dabei wird für jede erfasste Person eine individuelle Prognose auf wahrscheinlichkeitstheoretischer Basis erstellt
Bei der aktuellen politischen Auseinandersetzung um Renten und Maßnahmen zur Kosteneinsparung kommen regelmäßig die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die Kürzung von Versorgungssätzen bei Beamten ins Spiel. Entgegen der landläufigen Meinung erweisen sich beide Maßnahmen - zu mindest für Hamburg - bei näherer Analyse als nicht sonderlich effizient. Bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit etwa um fünf Jahre wird zwar bis zum Jahr 2010 kurzfristig ein Einspareffekt von maximal etwa 12% jährlich erzielt, der aber bis zum Jahr 2020 vorübergehend wieder gegen Null geht. Ursachen dürften u.a. die Tatsache sein, dass bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit ein wesentlich höherer Anteil der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst den Höchstversorgungssatz erreicht und damit entsprechend höhere Versorgungsansprüche erwirbt. Der Effekt der zweiten Maßnahme ist noch zweifelhafter: eine sofortige Absenkung des Höchstversorgungssatzes im Beamtenbereich von derzeit 75% auf 68% erbringt nach Pfeifers Berechnungen in den nächsten 15 Jahren lediglich eine jährliche Ersparnis von ca. 0,5% der Gesamtversorgungsausgaben. Dem steht ein strukturbedingter jährlicher Kostenanstieg von knapp 2% bis zum Jahr 2018 gegenüber, bei dem nicht einmal eventuelle Tarifanpassungen berücksichtigt sind. Bei einer jährlichen durchschnittlichen Tarifanpassung von - durchaus realistischen - 2% würden die Versorgungsausgaben von jetzt etwa 1,5 Mrd. DM auf über 2,8 Mrd. DM im Jahr 2020 anwachsen; eine 3%ige jährliche Anpassung ließe diese Zahl sogar über 3,4 Mrd. DM hinausgehen.
Ob und wieweit sich die für Hamburg ermittelten Zahlen auf andere Bundesländer übertragen lassen, soll eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Pfeifer im Frühjahr 2001 klären.
Kontakt: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer, Tel.: 0441/ 798-3229,
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