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7. März 2001   64/01

Universität Oldenburg lehnt NHG-Novelle ab

Oldenburg. Die geplante Neufassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) stößt in Oldenburg auf entschiedene Kritik. In einer detaillierten Entschließung des Akademischen Senats heißt es, die Universität "lehnt die Eingriffe in die akademische Selbstverwaltung ab und fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) auf, den NHG-Entwurf ... so zu verändern, dass Wissenschaftsfreiheit und Autonomie garantiert und entsprechend der Zielsetzung des MWK tatsächlich ausgebaut werden". Die Entschließung wurde am 28. Februar 2001 mit 11:2 Stimmen verabschiedet.

Ziel der NHG-Reform sei eine größere Autonomie der Hochschulen durch Abbau der Regelungsdichte. Den Hochschulen sollte im Rahmen der Selbstverwaltung durch eine engere Kopplung von Entscheidungskompetenz und persönlicher Verantwortung der Entscheidungsträger mehr Raum für ihre Selbstgestaltung gegeben werden. Mit der angestrebten Reform sollten durch die Einführung zusätzlicher Steuerungsmechanismen (Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Qualitätskontrollen etc.) Voraussetzungen für eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen geschaffen werden. Nach Auffassung des Senats der Universität Oldenburg wird "die angestrebte Zielsetzung einer Stärkung der Hochschulautonomie mit diesem Gesetz nicht erreicht".

In der Entschließung werden einzelne "Gütekriterien" genannt, denen die Reform genügen müsse, und zwar "juristische Bestandssicherheit", "Funktionalität" und "Akzeptanz durch die Adressaten". Überdies müssten die eingesetzten Ressourcen in einem angemessenen Verhältnis zu den mutmaßlichen und gewollten Effekten stehen. Der vorgelegte Reformentwurf sei in allen Punkten defizitär. Insbesondere gebe es erhebliche Mängel im Hinblick auf "normative Richtigkeit und Rechtssicherheit".

Der Senat beklagt, dass das neue Hochschulgesetz den Übergang von der gremiengeleiteten, durch Diskussionskultur der 70er bis 90er Jahre zur "effizienzgesteuerten, durch top-down-Strukturen bestimmten und an betriebswirtschaftlichen Modellen orientierten Hochschule zur Folge haben" wird. Der Entwurf zeige nicht, "dass durch die Neubestimmung der Entscheidungsstrukturen und durch die Ausrichtung des Präsidiums auf das Leitbild hierarchiefixierten, unternehmerischen Handelns die überregionale Bedeutung der Oldenburger Universität gestärkt, die gewünschte Exzellenz in Forschung und Lehre dem gegenwärtigen internationalen Standard angenähert wird und die Attraktivität für Studenten/Innen, Professoren/Innen sowie aller übrigen an der Hochschule tätigen WissenschaftlerInnen, aber auch für das MTV-Personal gesteigert werden kann".

Der vollständige Text der Entschließung ist im Internet abrufbar unter www.uni-oldenburg.de/aktuell/nhg-stellungnahme.html

Kontakt: Universitätskanzler Günter Scholz, Tel.: 0441/798-5454.

(Stand: 01.10.2024)  | 
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