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6. September 2001 248/01
Geld für Existengründer: Frist läuft ab
Oldenburg. Noch bis zum 1. Oktober 2001 können
Existenzgründerinnen und Existenzgründer Betriebskostenzuschüsse
beantragen. Es handelt sich um eine Initiative im Rahmen des Landeswettbewerbs
"Die gründerfreundliche Hochschule". Die Zuschüsse
zum laufenden Betrieb bzw. zu einer demnächst anstehenden Betriebsgründung
betragen bis zu 72.000 DM für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.
Antragsberechtigt sind Studierende, AbsolventInnen und MitarbeiterInnen
der Hochschulen im Nordwesten. Darüber hinaus können sich auch
AbsolventInnen sowie JungunternehmerInnen (Unternehmensgründung darf
nicht länger als drei Jahre zurückliegen) aus außerniedersächsischen
Hochschulen beteiligen, wenn eine Kooperation mit einer Hochschule vorgesehen
ist.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass junge Unternehmen über
eine erfolgreiche Antragstellung hilfreiche Unterstützung in der
Gründungsphase erhalten können. So konnten bereits in der Vergangenheit
mehrere Existenzgründungen in der Region gefördert werden.
Antragstellung und kostenlose Beratung bei der Arbeitsstelle d i a l o
g (Wissens- und Technologietransferstelle der Hochschulen in Oldenburg),
Sigrid Krauledat, Tel.: 0441/798-2821, E-Mail: .
Weitere Informationen unter:
www.dialog.uni-oldenburg.de
oder www.power-nordwest.de