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6. September 2001  248/01

Geld für Existengründer: Frist läuft ab

Oldenburg. Noch bis zum 1. Oktober 2001 können Existenzgründerinnen und Existenzgründer Betriebskostenzuschüsse beantragen. Es handelt sich um eine Initiative im Rahmen des Landeswettbewerbs "Die gründerfreundliche Hochschule". Die Zuschüsse zum laufenden Betrieb bzw. zu einer demnächst anstehenden Betriebsgründung betragen bis zu 72.000 DM für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Antragsberechtigt sind Studierende, AbsolventInnen und MitarbeiterInnen der Hochschulen im Nordwesten. Darüber hinaus können sich auch AbsolventInnen sowie JungunternehmerInnen (Unternehmensgründung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen) aus außerniedersächsischen Hochschulen beteiligen, wenn eine Kooperation mit einer Hochschule vorgesehen ist.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass junge Unternehmen über eine erfolgreiche Antragstellung hilfreiche Unterstützung in der Gründungsphase erhalten können. So konnten bereits in der Vergangenheit mehrere Existenzgründungen in der Region gefördert werden.
Antragstellung und kostenlose Beratung bei der Arbeitsstelle d i a l o g (Wissens- und Technologietransferstelle der Hochschulen in Oldenburg), Sigrid Krauledat, Tel.: 0441/798-2821, E-Mail: .
Weitere Informationen unter:
www.dialog.uni-oldenburg.de oder www.power-nordwest.de

(Stand: 19.01.2024)  | 
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