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21. Januar 2003 024/03
Anglistik-Studenten müssen
Englischkenntnisse nachweisen
Internationaler Sprachtest auch an der Uni Oldenburg
Oldenburg.
Wie an den anderen niedersächsischen Universitäten
wird auch an der Universität Oldenburg ab Sommersemester 2003 für
alle StudienanfängerInnen der Anglistik ein Nachweis über die
Englischkenntnisse verpflichtend. Der Nachweis, der nicht älter als
drei Jahre sein darf, kann unterschiedlich erbracht werden: durch im Abitur
ausgewiesene Leistungen (durchschnittlich mindestens 10 Punkte im Leistungskurs
in den vier Kursstufenhalbjahren und in der Abiturprüfung) oder durch
einen international anerkannten Sprachtest. Einen dieser Tests, den IELTS-Test
(International English Language Testing System), bietet das Fach Anglistik
der Universität im ersten Halbjahr 2003 an mehreren Terminen an.
Der erste findet am 22. Februar, 10:00 Uhr, im Gebäude A6 0-001 statt.
Dafür wird eine Gebühr von 150 Euro (125 Euro für Studierende
der Universität Oldenburg) erhoben. Die Anmeldung erfolgt direkt
über das British Council. Anmeldeschluss ist Dienstag, 18. Februar
2003.
Bewerbungsunterlagen und Informationen unter:
www.britishcouncil.de/e/english/ielts.htm
Einzelheiten und Prüfungsorte der anerkannten Sprachtests sind
den jeweiligen Internetauftritten zu entnehmen:
- IELTS-Test (International English Language Testing System)
www.britcoun.de/e/english/ielts.htm
- TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language)
www.toefl.org
- CPE-Test (Cambridge Certificate of Proficiency in English)
www.cambridge-efl.org/deutsch/centres.cfm
- CAE-Test (Cambridge Certificate of Advanced English)
www.cambridge-efl.org/deutsch/centres.cfm
Kontakt: Deidre Graydon, Fach Anglistik, Tel.: 0441/798-2303,
E-Mail: