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21. Januar 2003  024/03

Anglistik-Studenten müssen
Englischkenntnisse nachweisen
Internationaler Sprachtest auch an der Uni Oldenburg

Oldenburg.
Wie an den anderen niedersächsischen Universitäten wird auch an der Universität Oldenburg ab Sommersemester 2003 für alle StudienanfängerInnen der Anglistik ein Nachweis über die Englischkenntnisse verpflichtend. Der Nachweis, der nicht älter als drei Jahre sein darf, kann unterschiedlich erbracht werden: durch im Abitur ausgewiesene Leistungen (durchschnittlich mindestens 10 Punkte im Leistungskurs in den vier Kursstufenhalbjahren und in der Abiturprüfung) oder durch einen international anerkannten Sprachtest. Einen dieser Tests, den IELTS-Test (International English Language Testing System), bietet das Fach Anglistik der Universität im ersten Halbjahr 2003 an mehreren Terminen an. Der erste findet am 22. Februar, 10:00 Uhr, im Gebäude A6 0-001 statt. Dafür wird eine Gebühr von 150 Euro (125 Euro für Studierende der Universität Oldenburg) erhoben. Die Anmeldung erfolgt direkt über das British Council. Anmeldeschluss ist Dienstag, 18. Februar 2003.

Bewerbungsunterlagen und Informationen unter:
www.britishcouncil.de/e/english/ielts.htm

Einzelheiten und Prüfungsorte der anerkannten Sprachtests sind den jeweiligen Internetauftritten zu entnehmen:

- IELTS-Test (International English Language Testing System)
www.britcoun.de/e/english/ielts.htm

- TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language)
www.toefl.org

- CPE-Test (Cambridge Certificate of Proficiency in English)
www.cambridge-efl.org/deutsch/centres.cfm

- CAE-Test (Cambridge Certificate of Advanced English)
www.cambridge-efl.org/deutsch/centres.cfm

Kontakt: Deidre Graydon, Fach Anglistik, Tel.: 0441/798-2303, E-Mail:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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