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05. Februar 2014   043/14   Hochschulpolitik

Wissenschaftsministerin stimmt Vorschlag zu: Katharina Al-Shamery kommissarische Präsidentin
Leitung gemeinsam mit vier Vizepräsidenten

Oldenburg. Niedersachsens Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajic hat dem Vorschlag der Universität Oldenburg zugestimmt: Die Chemikerin Prof. Dr. Katharina Al-Shamery wird zum 1. April mit der „Wahrnehmung der Geschäfte der Präsidentin“ beauftragt. Dies geht aus dem Erlass hervor, der heute in der Universität eintraf. Die kommissarische Besetzung des Amts erfolgt, da Universitätspräsidentin Prof. Dr. Babette Simon am 1. April den Vorstandsvorsitz der Mainzer Universitätsmedizin übernehmen wird.
Al-Shamery, seit 2010 Vizepräsidentin für Forschung der Universität Oldenburg, wird die Universität gemeinsam leiten mit den VizepräsidentInnen Prof. Dr. Gunilla Budde (Studium und Lehre), Prof. Dr. Bernd Siebenhüner (Wissenschaftlicher Nachwuchs und Qualitätsmanagement) und dem mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragten Vizepräsidenten für Verwaltung und Finanzen, Jörg Stahlmann. Zudem übernimmt am 1. Juni der Informatiker Prof. Dr. H.-Jürgen Appelrath als Vizepräsident für Forschung das bisherige Amt Al-Shamerys kommissarisch.
„Ich werde mich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, die dynamische Entwicklung der Universität weiter voranzutreiben und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. An meiner Seite weiß ich ein erfahrenes Team, das vertrauensvoll zusammenarbeitet“, erklärte Al-Shamery. Neben Al-Shamery sind auch Budde und Siebenhüner seit 2010 als nebenamtliche VizepräsidentInnen tätig und wurden 2012 im Amt bestätigt. Appelrath hatte die Funktion des Vizepräsidenten für Forschung bereits von 2009 bis 2010 inne.
Das Verfahren zur Wiederbesetzung des PräsidentInnenamts ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt. Eine Findungskommission schlägt dem Senat geeignete BewerberInnen vor. Dieser Kommission gehören jeweils drei Mitglieder des Hochschulrats und des Senats sowie ein vom Wissenschaftsministerium bestelltes beratendes Mitglied an. Der Senat entscheidet über die Empfehlung der Kommission und legt den Vorschlag mit einer Stellungnahme des Hochschulrats dem Wissenschaftsministerium zur Entscheidung vor.

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