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16. Oktober 2017 338/17 Personalie
Arbeitsrechtler und ehemaliger Vizepräsident Thomas Blanke verstorben
Oldenburg. Prof. Dr. Thomas Blanke, bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2009 Jurist an der Universität Oldenburg, ist am 14. Oktober im Alter von 73 Jahren verstorben. Blanke wurde 1975 auf die Professur für Arbeitsrecht an die Universität Oldenburg berufen. Mit seinen damaligen Kollegen brachte er den Studiengang Betriebswirtschaft mit juristischem Schwerpunkt auf den Weg – ein Programm, das aus einer Kombination aus Wirtschafts- und Rechtswissenschaften besteht und heute fest im Studienangebot der Universität Oldenburg verankert ist. Mit der Hanse Law School initiierte Blanke ein zweites juristisches Erfolgsmodell der Universität.
Neben seiner umfangreichen Publikationstätigkeit – beispielsweise als Mitherausgeber und Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Kritische Justiz“ – engagierte sich Blanke immer wieder auch in der Selbstverwaltung. So war er unter anderem von 1991 bis 1992 Vizepräsident der Universität und von 1986 bis 2005 Vorsitzender des Kooperationsausschusses Hochschule-Gewerkschaften. Von 2007 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand war er Mitglied des Hochschulrats der Universität.
Profilierte und engagierte Persönlichkeiten wie Prof. Dr. Thomas Blanke prägten das Gesicht der Universität in besonderer Weise, so Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. Hans Michael Piper. Blankes Wirken sei von einem hohen Maß an fachlicher Kompetenz und Offenheit geprägt gewesen.
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