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18. April 2018 103/18 Veranstaltungsankündigung
Weder männlich noch weiblich: Hintergründe zum „dritten Geschlecht“
Oldenburg. Das Bundesverfassungsgericht hat im Herbst 2017 gefordert, dass im Geburtenregister künftig neben „weiblich“ und „männlich“ ein drittes Geschlecht zugelassen werden muss. Die Entwicklung dieses Rechtsfalls zeichnet die Juristin Prof. Dr. Konstanze Plett von der Universität Bremen am Mittwoch, 25. April, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Senatssitzungssaal der Universität (Campus Haarentor, Hörsaalzentrum A14, Raum 1-111, Uhlhornsweg 86) in einem öffentlichen Vortrag nach. Die Veranstaltung gehört zur Reihe „Wo Gender brennt: Aktuelle Relevanz der Geschlechterforschung in Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft“ des Zentrums für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (ZFG) der Universität.
Plett beschäftigt sich seit Ende der 1980er Jahre mit dem Thema. Sie vertrat die beschwerdeführende Person Vanja bei der Verfassungsklage, die zur rechtlichen Anerkennung von intersexuellen Menschen als drittem Geschlecht geführt hat. Sie argumentierte dabei, dass das Persönlichkeitsrecht intergeschlechtlicher Menschen verletzt wird, weil ihnen bisher ein positiver Geschlechtseintrag im Personenstandsregister verwehrt wurde. Auch der Gleichheitsartikel, der besagt, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts unzulässig sind, wurde demnach bisher missachtet. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber nun bis Ende 2018 Zeit, eine Neuregelung zu finden.
Die öffentliche Veranstaltungsreihe „Wo Gender brennt“ befasst sich mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen aus Sicht der Genderforschung. Die viersemestrige Reihe läuft seit dem vergangenen Wintersemester und hat das Ziel, einen Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit herzustellen. Schirmherrin der Reihe ist die Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Gleichstellung, Prof. Dr. Sabine Kyora.
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Dr. Sylvia Pritsch, Tel.: 0441/798-4311, E-Mail: