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12. Juni 2020 105/20 Personalie
Jürgen Taeger in Expertenbeirat berufen
Oldenburg. Der Oldenburger Rechtswissenschaftler Prof. Prof. h.c. Dr. Jürgen Taeger ist vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in den Expertenbeirat Beschäftigtendatenschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen worden. Das zwölfköpfige Gremium ist interdisziplinär zusammengesetzt mit Wissenschaftlern und Praktikern aus den Rechtswissenschaften, der Informatik, der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der Philosophie. Der Beirat soll unter der Leitung der früheren Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin das BMAS zu der Frage beraten, ob über die derzeit im Bundesdatenschutzgesetz enthaltenen Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz hinaus ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz sinnvoll ist. Taeger hält angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Arbeitslebens und vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zahlreiche Einzelfragen für klärungsbedürftig. Angesichts verbreiteter Rechtsunsicherheit bestehe zu zahlreichen Einzelfragen Regulierungsbedarf, zu dem der Beirat Empfehlungen erarbeiten werde, so Taeger. Viele auch den Betriebsrat berührende Fragen seien derzeit unbefriedigend oder gar nicht geregelt.
Taeger leitet an der Universität Oldenburg den weiterbildenden Studiengang Informationsrecht, LL.M. Auf dem Gebiet des Datenschutzes berät er bundesweit zahlreiche Unternehmen. Er ist Herausgeber eines Großkommentars zum Datenschutzrecht. 2019 verlieh ihm die Babeş-Bolyai Universität in Klausenburg (Cluj Napoca) in Rumänien den Titel Professor honoris causa (Prof. h.c.).
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Prof. Prof. h.c. Dr. Jürgen Taeger. Foto: Universität Oldenburg |
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