Bedürftig oder in einer finanziellen Notlage befinden Sie sich nach Ansicht der Stiftung dann, wenn Sie über ein monatliches Einkommen verfügen, das Sie grundsätzlich zum Empfang einer Förderung nach dem BAföG berechtigen würde, wenn Sie diese Förderung aufgrund der Dauer Ihres Studiums oder anderer Faktoren jedoch nicht (mehr) in Anspruch nehmen können.
Kein Anspruch auf BAföG mehr?
Was heißt, "Anspruch auf Förderung nach dem BAföG besteht nicht (mehr)"?
Praktisch bedeutet es, dass Sie, wenn Sie einmal Anspruch auf Förderung nach dem BAföG hatten, diesen Anspruch in dem Semester, für welches Sie die Förderung durch die Dr. Dettling Stiftung beantragen, nicht mehr haben. Dies ist in der Regel nach Ablauf der Regelstudienzeit der Fall.
Wenn Sie aufgrund der finanziellen Situation Ihrer Eltern einen solchen Anspruch nie gehabt haben, dann bedeutet es, dass Sie in dem Semester, für welches Sie die Förderung durch die Dr. Dettling Stiftung beantragen, auf keine Unterstützung seitens Ihrer Eltern rechnen können.
Es bedeutet grundsätzlich, dass sich Ihr monatliches Einkommen in einem Rahmen bewegt, der Sie innerhalb der Regelstudienzeit zum Empfang einer Förderung nach dem BAföG berechtigt hätte.
Kurz: Wenn Sie sich außerhalb der Regelstudienzeit befinden und über ein geringes monatliches Einkommen verfügen.
Alle diese Umstände müssen durch entsprechende Dokumente belegt werden. Beantragen können Sie einen Bescheid über den erloschenen bzw. nicht bestehenden Anspruch auf Förderung nach dem BAföG beim Studentenwerk.
Darstellung des Lebens-/Studienwegs?
Die Darstellung Ihres Lebens- und Studienwegs bedarf keiner besonderen Form. Sie sollten bei der Gestaltung jedoch darauf achten, dass Sie sich mit Ihrer gesamten Biografie für die Förderung der Dr. Dettling Stiftung bewerben — dass also mehr als nur Ihre Noten in die Bewertung und letztlich in die Entscheidung einfließt.
Wenn Sie die Darstellung Ihres Lebens- und Studienwegs im Fließtext Ihres Anschreibens unterbringen, würden wir Sie bitten, zusätzlich einen tabellarischen Lebenslauf einzureichen.
Erklärung zum monatlichen Einkommen?
Um Ihre Angaben zu Ihrer finanziellen Situation zu belegen, benötigen Sie geeignete Unterlagen. Es existiert keine Vorgabe, welche Unterlagen Sie dazu verwenden.
Praktisch eignen sich jedoch eine unterzeichnete Einkommensaufstellung, ein Arbeitsvertrag, eine Gehaltsabrechnung oder Kopien von Kontoauszügen von zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten aus der jüngeren Vergangenheit (irrelevante Angaben bitte schwärzen).
Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Servicestelle Stipendien nach.
Was hat in einem Gutachten zu stehen?
Ein Gutachten dient dazu, Ihre persönlichen Qualitäten als Studierende hervorheben und dem Stiftungsvorstand, welcher über Ihre Bewerbung entscheidet, zu erläutern, weshalb Sie förderungswürdig sind. Als Gutachter/innen empfehlen sich daher Lehrende, die Sie schon eine gewisse Zeit kennen und möglichst fundiert Auskunft über Ihre Leistungsfähigkeit geben können.
Ein Gutachten enthält also Angaben zu Ihren Studienleistungen und -fähigkeiten sowie idealerweise einige Worte zu Ihrer Person und Ihrem Charakter.
Bedenken Sie immer: Das Ziel Ihrer Bewerbung ist es, eine Gruppe von Menschen, die schon viele Bewerbungen gelesen haben, davon zu überzeugen, dass Sie besser für eine Förderung geeignet sind als Ihre Mitbewerber/innen.
Das Gutachten bedarf keiner besonderen Form.
Bürger der Stadt Oldenburg und der EU?
Die Dr. Dettling Stiftung vergibt Stipendien für Schüler und Studierende der Stadt Oldenburg und des Marktes Cadolzburg in Bayern. Die Stifterin selbst hat diese Zwecke testamentarisch verfügt.
Praktisch bedeutet dies, dass Sie als geeignete Bewerberinnen und Bewerber um ein Stipendium der Dr. Dettling Stiftung sowohl Ihren Erstwohnsitz in der Stadt Oldenburg als auch eine Staatsbürgerschaft in einem der Mitgliedsländer der Europäischen Union haben müssen. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht angenommen werden.
Studienabschluss steht bevor?
Ihr Studienabschluss steht bevor, wenn Sie in dem Semester, für welches Sie die Förderung beantragen, Ihre Abschlussarbeit einreichen werden. Während des Semesters, in welches die Bewerbungsphase fällt, sollten Sie also bereits mit der Planung Ihrer Abschlussarbeit begonnen haben.
Dürfen sich auch Doktoranden bewerben?
Nein. Die Stipendien der Dr. Dettling Stiftung sind nur für Studierende grundständiger Studiengänge und konsekutiver Master vorgesehen.