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Antworten zu allen Förderangeboten
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungen um Förderangebote.
Was enthält ein persönliches Anschreiben?
In einem persönlichen Anschreiben, das (digital) bei der Servicestelle Stipendien einzureichen ist, begründen Sie Ihren Anspruch auf ein Stipendium, indem Sie anhand bisheriger Studien- und Lebensleistungen sowie mit Bezug auf Ihre aktuellen Herausforderungen erläutern, weshalb Sie förderungswürdig sind.
Was enthält ein Motivationsschreiben?
Ihr Motivationsschreiben dient dazu, den Mitgliedern des Stiftungsrates Ihre persönliche Motivation für eine Stipendienbewerbung, Ihre Eignung, Ihren biografischen und akademischen Weg und etwaige andere interessante Informationen näher zu bringen. Es empfiehlt sich, das Motivationsschreiben zu nutzen, um folgende Punkte zu behandeln:
- Wer sind Sie? Stellen Sie sich kurz vor.
- Was hat Sie bewogen, sich in den von Ihnen gewählten Studienfächern und -gängen einzuschreiben?
- Wie ist Ihr bisheriger Studienweg verlaufen?
- Warum meinen Sie, für das gewünschte Stipendium besonders geeignet zu sein? Bitte begründen Sie Ihre Selbsteinschätzung.
- Worin besteht Ihr besonderes Können, das Sie von anderen Studierenden unterscheidet?
- In welchem gesellschaftlichen, politischen, sozialen, kulturellen oder kirchlichen Bereich zeigen Sie durch (ehrenamtliches) Engagement besondere Initiative?
- Worin zeigt sich in Ihrem bisherigen Werdegang eine besondere Übernahme von Verantwortung?
Bitte schreiben Sie nicht mehr als drei A4-Seiten.
(Bitte beachten Sie: Bei einer Bewerbung um ein Deutschland- bzw. Landesstipendium ist kein Motivationsschreiben erforderlich!)
Was gehört in ein Gutachten?
Ein Gutachten dient dazu, Ihre persönlichen Qualitäten als Studierende hervorheben und dem Stiftungsvorstand, welcher über Ihre Bewerbung entscheidet, zu erläutern, weshalb Sie förderungswürdig sind. Als Gutachter*innen empfehlen sich daher Lehrende, die Sie schon eine gewisse Zeit kennen und möglichst fundiert Auskunft über Ihre Leistungsfähigkeit geben können.
Ein Gutachten enthält also Angaben zu Ihren Studienleistungen und -fähigkeiten sowie idealerweise einige Worte zu Ihrer Person und Ihrem Charakter.
Bedenken Sie immer: Das Ziel Ihrer Bewerbung ist es, eine Gruppe von Menschen, die schon viele Bewerbungen gelesen haben, davon zu überzeugen, dass Sie besser für eine Förderung geeignet sind als Ihre Mitbewerbenden.
Das Gutachten bedarf keiner besonderen Form.
Was enthält die Darstellung des Studien- und Lebensweges?
Zusammen mit Ihrem persönlichen Anschreiben dient die Darstellung des Studien- und Lebensweges dazu, ein Bild von Ihrer Person, Ihrem Charakter und Ihren Interessen zu geben.
Wenn Sie sich in Ihrem Anschreiben bereits ausführlich zu Ihrer Biografie äußern, reicht als Darstellung des Studien- und Lebensweges also ein tabellarischer Lebenslauf. Wenn Sie sich in Ihrem Anschreiben dagegen kurz fassen, bietet es sich an, in der Darstellung des Studien- und Lebensweges näher und ausführlicher auf Ihre biografischen Stationen und Beweggründe für die wichtige Entscheidungen einzugehen.
Formale Vorgaben gibt es nicht.
Welches Studienfach muss ich eintragen?
Für das Deutschland- und Landesstipendium gilt:
Sie bewerben sich immer mit nur einem Studiengang um das Stipendium. Wenn Sie in diesem Studiengang zwei Fächer zu gleichen Anteilen studieren, ist es Ihnen überlassen, welches Sie als Ihr Erstfach angeben.
Wenn Sie zwei Studiengänge (etwa zwei Fach-Master) parallel studieren, können Sie ebenfalls wählen, mit welchem Studiengang (und ggf. -fach) Sie sich bewerben.
Studiengang | Studienfach |
---|---|
Zwei-Fächer-Bachelor | Anglistik |
Fach-Master | Germanistik |
Master of Education | Deutsch |
Achtung: Wenn Sie zwischen dem Bachelor und dem Master stehen, so dass Sie lediglich noch auf die Note der Bachelorarbeit warten, behandeln Sie bitte den Master als Ihren aktuellen Studiengang und den Bachelor als einen vorherigen Studienabschluss (selbst wenn noch wenige Kreditpunkte fehlen).
Für andere Förderangebote gilt:
Auch hier sind zunächst die Kreditpunkte und Durchschnittsnoten aus nur einem (aktuellen) Studiengang anzugeben. Sie können etwaige zusätzliche Studiengänge (und -fächer) jedoch gerne zusätzlich angeben, um ihr gesamtes akademisches Profil zu dokumentieren. Solche Angaben sind bei der Bewerbung um Landes- und Deutschlandstipendien zwar ebenfalls möglich, aber nicht auswahlrelevant.
Wie läuft es bei Kooperationsstudiengängen?
Die Frage, wo sich Studierende um ein Stipendium bewerben können, tritt etwa dort auf, wo das gleiche Stipendium — konkret das Landesstipendium und das Deutschlandstipendium — an verschiedenen Orten angeboten wird.
Sollten Sie in einem Kooperationsstudiengang eingeschrieben sein, können Sie sich dann in Oldenburg um ein solches Stipendium bewerben, wenn die Universität Oldenburg Ihre erste Anlaufstelle bei akademischen Angelegenheiten ist.
Im Zweifelsfall ist es dann die Universität Oldenburg, wenn Sie Ihre Notenübersicht über das Oldenburger Stud.IP einsehen bzw. generieren können. Erhalten Sie Ihre Notenübersicht hingegen etwa von der Fachhochschule Emden/Leer, können Sie sich dort bewerben.
Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit, ehrenamtlichem Engagement oder einem Ehrenamt verstehen wir altruistisches Handeln, bei dem eine Einzelperson oder eine Gruppe freiwillig und unentgeltlich Arbeit leistet. Die Tätigkeit kann regelmäßig oder auch sporadisch erfolgen.
Das Ehrenamt ist vom Hobby abzugrenzen. Bei ehrenamtlichem Engagement steht das Wohl der Gesellschaft, einer anderen Gruppe oder Person oder einer Sache im Vordergrund der Tätigkeit. Bei einem Hobby steht das Vergnügen der es ausüben Person im Zentrum.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird in der Regel im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit mit einer Einrichtung (Verein, Projekt, Kirche, Fachschaft, AStA, Partei) vollzogen.
Mit ehrenamtlicher Tätigkeit kann eine Aufwandsentschädigung verbunden sein, jedoch keine Bezahlung.
Anerkannt werden nur ehrenamtliche Tätigkeiten, die in den letzten 12 Monaten ausgeübt worden sind.
Nicht um ein Ehrenamt handelt es sich z. B. bei:
- Spenden
- Patenschaften, die im Wesentlichen aus Spenden bestehen
- Eigene Kunst- oder Medienproduktionen, die keine öffentliche Rezeption erfahren
- Bezahlte Nach- oder Hausaufgabenhilfe
- Mitgliedschaft in einem Verein (besondere Funktionen im Verein können ein Ehrenamt darstellen)
Tätigkeiten in der Selbstverwaltung
Bei Tätigkeiten in der studentischen bzw. akademischen Selbstverwaltung handelt es sich in der Regel um Mitarbeit in Gremien.
Tätigkeiten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte fallen nicht in diese Kategorie und werden nicht berücksichtigt.
Zusatzleistungen und Weiterbildungen
Bei Zusatzleistungen und Weiterbildungen handelt es sich um Fortbildungen, Kurse, Lehrgänge und dergleichen, die nicht von Ihrer Studienordnung vorgesehen werden.
Eine Weiterbildung zur Mediatorin, die Fortbildung zum Schiedsrichter, ein Zertifikat als Sprachvermittler — dies sind Beispiele von Leistungen, die in diese Kategorie fallen. Berufsausbildungen und Praktika zählen hingegen nicht dazu.
Bitte geben Sie in der Bewerbung nur solche Leistungen an, die Sie während Ihrer Studienzeit absolviert haben.
Was ist eine Behinderung oder chronische Erkrankung?
Als chronische Erkrankung oder Behinderung werden alle solchen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen anerkannt, welche durch ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis oder ein anderes offizielles Dokument oder eine fachliche Evaluation belegt werden.
Betreuung eigener Kinder
Wir sehen die Betreuung eigener Kinder als gegeben an, wenn Eltern wenigstens ein minderjähriges Kind aufziehen. Zum Nachweis wird eine Geburtsurkunde benötigt.
Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
Die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger wird anerkannt, sofern die sich bewerbende Person in demselben Haushalt lebt wie die pflegebedürftige Person. Zum Nachweis sind geeignete Angaben zum Umfang der Pflege und unterstützende Dokumente beizubringen.
Nahe Angehörige sind Großeltern, Eltern, Stiefeltern, Ehegatten, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Lebenspartner, Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder und Enkelkinder.
Sind die eigenen Kinder pflegebedürftig, ist immer sowohl die Betreuung eigener Kinder als auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gegeben.
Was ist ein Migrationshintergrund?
Als Person mit Migrationshintergrund gelten alle solchen Personen, die selbst aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland nach Deutschland eingewandert sind oder in erster Generation von solchen Personen abstammen. Zum Nachweis wird eine Geburtsurkunde, ein Personalausweis oder eine unterzeichnete Erklärung der eingewanderten Person benötigt.
Was ist ein nichtakademisches Elternhaus (Erstakademiker)?
Erstakademiker sind solche Studierenden, deren Eltern über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.
Prüfungsleistungen noch nicht eingetragen
Es geschieht nicht selten, dass die Ergebnisse bereits abgelegter Prüfungen nicht rechtzeitig beim Prüfungsamt gemeldet werden, um sie in einer Bewerbung anzugeben.
Grundsätzlich gilt, dass die Servicestelle Stipendien keine Leistungen anerkennen kann, die nicht plausibel belegt sind. Im Zweifelsfall sind also langsam prüfende Lehrende, das Prüfungsamt oder sonstige Personen mit Einfluss auf den Prüfungsprozess die richtigen Ansprechpartner, um die Zahl der belegbaren Prüfungsleistungen und Kreditpunkte zu erhöhen.
Sie können sich in solchen Fällen an die entsprechenden Ansprechpartner wenden, um sich Nachweise über erbrachte Leistungen und Noten ausstellen zu lassen.
Noch kein Bachelor-Zeugnis?
Sie sind im Master und sollen Ihr Bachelor-Zeugnis einreichen, haben es aber noch gar nicht bekommen? In dem Fall reichen Sie bitte eine Notenbescheinigung über das Bachelorstudium mit einem entsprechenden Vermerk ein.
Kinderreiche Familie
Als kinderreich gilt eine Familie, wenn mehr als drei Kinder in einem Haushalt aufwachsen.
Doppelförderung
Wer ein Landesstipendium Niedersachsen oder ein Deutschlandstipendium bezieht, kann im selben Zeitraum bis auf wenige Ausnahmen keine weitere Förderung erhalten.
Wer bereits durch die Dr. h. c. Peter Waskönig Stiftung oder die Dr. Dettling Stiftung gefördert wird, müsste sich im Falle der Zusprache eines Landes- oder Deutschlandstipendiums für eine der Förderungen entscheiden.
Welche Bescheinigungen?
Noten- und Immatrikulationsbescheinigungen bekommen Sie vom Prüfungs- und Immatrikulationsamt. Viel einfacher bekommen Sie sie aber über Stud.IP:
- Noten: elearning.uni-oldenburg.de/plugins.php/notenplugin/studentnoten
- Immatrikulation: elearning.uni-oldenburg.de/plugins.php/meinstudiumplugin/main/studiendaten
Unterschriebene und beglaubigte Bescheinigungen werden nicht benötigt.
Nachweise über ehrenamtliches Engagement lassen Sie sich bitte von den betreffenden Institutionen ausstellen.
Dr. Dettling Stiftung
Bedürftigkeit/Notlage?
Bedürftig oder in einer finanziellen Notlage befinden Sie sich nach Ansicht der Stiftung dann, wenn Sie über ein monatliches Einkommen verfügen, das Sie grundsätzlich zum Empfang einer Förderung nach dem BAföG berechtigen würde, wenn Sie diese Förderung aufgrund der Dauer Ihres Studiums oder anderer Faktoren jedoch nicht (mehr) in Anspruch nehmen können.
Kein Anspruch auf BAföG mehr?
Was heißt, "Anspruch auf Förderung nach dem BAföG besteht nicht (mehr)"?
Praktisch bedeutet es, dass Sie, wenn Sie einmal Anspruch auf Förderung nach dem BAföG hatten, diesen Anspruch in dem Semester, für welches Sie die Förderung durch die Dr. Dettling Stiftung beantragen, nicht mehr haben. Dies ist in der Regel nach Ablauf der Regelstudienzeit der Fall.
Wenn Sie aufgrund der finanziellen Situation Ihrer Eltern einen solchen Anspruch nie gehabt haben, dann bedeutet es, dass Sie in dem Semester, für welches Sie die Förderung durch die Dr. Dettling Stiftung beantragen, auf keine Unterstützung seitens Ihrer Eltern rechnen können.
Es bedeutet grundsätzlich, dass sich Ihr monatliches Einkommen in einem Rahmen bewegt, der Sie innerhalb der Regelstudienzeit zum Empfang einer Förderung nach dem BAföG berechtigt hätte.
Kurz: Wenn Sie sich außerhalb der Regelstudienzeit befinden und über ein geringes monatliches Einkommen verfügen.
Alle diese Umstände müssen durch entsprechende Dokumente belegt werden. Beantragen können Sie einen Bescheid über den erloschenen bzw. nicht bestehenden Anspruch auf Förderung nach dem BAföG beim Studentenwerk.
Darstellung des Lebens-/Studienwegs?
Die Darstellung Ihres Lebens- und Studienwegs bedarf keiner besonderen Form. Sie sollten bei der Gestaltung jedoch darauf achten, dass Sie sich mit Ihrer gesamten Biografie für die Förderung der Dr. Dettling Stiftung bewerben — dass also mehr als nur Ihre Noten in die Bewertung und letztlich in die Entscheidung einfließt.
Wenn Sie die Darstellung Ihres Lebens- und Studienwegs im Fließtext Ihres Anschreibens unterbringen, würden wir Sie bitten, zusätzlich einen tabellarischen Lebenslauf einzureichen.
Erklärung zum monatlichen Einkommen?
Um Ihre Angaben zu Ihrer finanziellen Situation zu belegen, benötigen Sie geeignete Unterlagen. Es existiert keine Vorgabe, welche Unterlagen Sie dazu verwenden.
Praktisch eignen sich jedoch eine unterzeichnete Einkommensaufstellung, ein Arbeitsvertrag, eine Gehaltsabrechnung oder Kopien von Kontoauszügen von zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten aus der jüngeren Vergangenheit (irrelevante Angaben bitte schwärzen).
Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Servicestelle Stipendien nach.
Was hat in einem Gutachten zu stehen?
Ein Gutachten dient dazu, Ihre persönlichen Qualitäten als Studierende hervorheben und dem Stiftungsvorstand, welcher über Ihre Bewerbung entscheidet, zu erläutern, weshalb Sie förderungswürdig sind. Als Gutachter/innen empfehlen sich daher Lehrende, die Sie schon eine gewisse Zeit kennen und möglichst fundiert Auskunft über Ihre Leistungsfähigkeit geben können.
Ein Gutachten enthält also Angaben zu Ihren Studienleistungen und -fähigkeiten sowie idealerweise einige Worte zu Ihrer Person und Ihrem Charakter.
Bedenken Sie immer: Das Ziel Ihrer Bewerbung ist es, eine Gruppe von Menschen, die schon viele Bewerbungen gelesen haben, davon zu überzeugen, dass Sie besser für eine Förderung geeignet sind als Ihre Mitbewerber/innen.
Das Gutachten bedarf keiner besonderen Form.
Bürger der Stadt Oldenburg und der EU?
Die Dr. Dettling Stiftung vergibt Stipendien für Schüler und Studierende der Stadt Oldenburg und des Marktes Cadolzburg in Bayern. Die Stifterin selbst hat diese Zwecke testamentarisch verfügt.
Praktisch bedeutet dies, dass Sie als geeignete Bewerberinnen und Bewerber um ein Stipendium der Dr. Dettling Stiftung sowohl Ihren Erstwohnsitz in der Stadt Oldenburg als auch eine Staatsbürgerschaft in einem der Mitgliedsländer der Europäischen Union haben müssen. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht angenommen werden.
Studienabschluss steht bevor?
Ihr Studienabschluss steht bevor, wenn Sie in dem Semester, für welches Sie die Förderung beantragen, Ihre Abschlussarbeit einreichen werden. Während des Semesters, in welches die Bewerbungsphase fällt, sollten Sie also bereits mit der Planung Ihrer Abschlussarbeit begonnen haben.
Dürfen sich auch Doktoranden bewerben?
Nein. Die Stipendien der Dr. Dettling Stiftung sind nur für Studierende grundständiger Studiengänge und konsekutiver Master vorgesehen.
Dr. h. c. Peter und Doris Waskönig Stiftung
Wer ist Adressat des Motivationsschreibens?
Bitte richten Sie Ihr Motivationsschreiben an die
Dr. h. c. Peter und Doris Waskönig Stiftung
c/o Universität Oldenburg
Referat Studium und Lehre
26111 Oldenburg
In der Anrede können Sie sich an das Kuratorium wenden.
Einzureichen ist das Motivationsschreiben mit allen übrigen Unterlagen per Stud.IP bei der Servicestelle Stipendien, einer Abteilung des Referats Studium und Lehre.
Auf Englisch bewerben?
Seit dem Sommersemester 2018 können Sie sich auch auf Englisch bewerben.
Unterlagen, die weder in Deutsch noch in Englisch verfasst sind, müssen weiterhin übersetzt eingereicht werden.
Dürfen sich auch Promovierende bewerben?
Nein. Die Stipendien der Dr. h. c. Peter und Doris Waskönig Stiftung sind nur für Studierende grundständiger Studiengänge und konsekutiver Master vorgesehen.
Und internationale Studierende?
Ja. Sofern Sie in einem regulären grundständigen Studiengang oder konsekutiven Master eingeschrieben sind, können Sie sich auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft bewerben.
Förderung im Auslandssemester?
Ja, die Förderung wird auch während eines Auslandssemesters oder -aufenthalts gewährt. Bedenken Sie jedoch, dass die Stipendienverleihung während des Wintersemesters im Oktober oder November stattfindet und Ihre Teilnahme ausdrücklich gewünscht wird.
Kann ich mich nach Ablehnung wieder bewerben?
Ja, Sie können sich beim nächsten Mal wieder bewerben, solange Sie die Eignungskriterien erfüllen.
Heinz Neumüller Stiftung
Was enthalten Exposé und Zeitplan des Dissertationsvorhabens?
Das einzureichende Exposé und der Zeitplan des Dissertationsvorhabens unterliegen keinen Formvorschriften. In der Vergangenheit haben sie in der Länge zwischen zwei und zwanzig Seiten Umfang variiert.
Wie sieht ein Exposé aus? Im Falle eines Promotionsstipendiums ist eine für Laien zugängliche Darstellung Ihres Promotionsprojekts sinnvoll, da Stiftungskuratorien nur selten mit Fachkollegen besetzt sind, die Ihren Ausführungen ohne Weiteres folgen können. Gleichzeitig darf eine solche Darstellung natürlich nicht versäumen, Ihre fachlichen Kenntnisse zu veranschaulichen. Wie Sie diese Aufgabe lösen, liegt letztlich in Ihrem Ermessen.
Wie detailliert Sie Ihren Zeitplan vorstellen, ist ebenfalls Ihnen überlassen.
Was ist die Bestätigung der die Dissertation betreuenden Person?
Die Vergaberichtlinie der Stiftung verlangt eine "Bestätigung des Dissertationsbetreuers [bzw. der -betreuerin], dass das Dissertationsvorhaben vergeben wurde, wobei gleichzeitig deren Thema und Bedeutung für die Fortentwicklung der Wissenschaft zu erläutern sind".
Eine Formvorschrift existiert nicht.
Stellungnahme einer zweiten Lehrperson?
In der "befürwortenden Stellungnahme" einer zweiten Lehrperson desselben Fachbereichs geht es um ein schlichtes Gutachten einer am Dissertationsvorhaben nicht beteiligten, fachlich ausgebildeten Person, die das Promotionsprojekt befürwortet und die Eignung der sich bewerbenden Person bestätigen kann.
Bescheinigung einer aktuellen oder ehemaligen Immatrikulation?
Für die Stiftung ist es wichtig, dass die Bewerber als Studierende Mitglieder der Universität (gewesen) sind. Bewerberinnen und Bewerber müssen also entweder aktuell ordentlich immatrikuliert oder in der Vergangenheit einmal als Studierende an der Universität immatrikuliert gewesen sein.
Beide Umstände lassen sich über die üblichen Immatrikulationsbescheinigungen nachweisen.
Dürfen sich auch Nicht-Doktoranden bewerben?
Nein. Die Stipendien der Heinz Neumüller Stiftung sind ausschließlich für aktuelle und angehende Doktoranden vorgesehen.
Sind auch internationale Doktoranden zugelassen?
Ja. Ihre Nationalität ist nicht relevant. Beachten Sie jedoch bitte, dass alle Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen sind.
Landesstipendium Nds.
75% der erwartbaren Kreditpunkte?
Richtig. Um ein Landesstipendium zu erhalten, müssen Studierende 75% der mit Abschluss des Sommersemesters nach Regelstudienzeit zu erwartenden Kreditpunkte erworben haben.
Beispiel:
Für Studierende, die im Wintersemester in ihr viertes Master-Semester einsteigen, bedeutet dies, dass drei Semester abgeschlossen sind. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, die am Ende zu erreichende Kreditpunktzahl 120. So ergibt sich folgende Rechnung:
(120/4) * 3 = 90
75% von 90 KP sind:
90 * 0,75 = 67,5
Für Bachelor-Studiengänge mit 180 KP funktioniert die Rechnung analog.
Studierende im Staatsexman stellen Ausnahmen von dieser Regel dar. Hier werden Einzelfälle mit den Koordinatoren der Humanmedizin geklärt.
Einmal-Stipendium
Bei dem Landesstipendium handelt es sich um ein Einmal-Stipendium. Das bedeutet, dass mit dem Stipendium die einmalige Zahlung von 500 € Förderungssumme verbunden sind. Eine monatliche Auszahlung, wie bei anderen Förderangeboten üblich, erfolgt nicht.
Studierende, die bereits einmal mit dem Landesstipendium ausgezeichnet worden sind, können sich erneut bewerben.
Förderung im Auslandssemester?
Die Landesstipendien Niedersachsen werden an eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende in einem grundständigen oder in einem konsekutiven Masterstudiengang während der Regelstudienzeit vergeben.
Wissenschaftspreis Nds.
Beide Unterkategorien zugleich?
Bitte entscheiden Sie sich bei Ihrer Bewerbung für eine Unterkategorie. Wenn Sie exzellente Noten vorweisen können und zudem ehrenamtlich engagiert sind, müssen Sie die Wahl treffen, in welcher Kategorie Sie voraussichtlich die besseren Aussichten haben.
Dies gesetzt, können Sie auch dann, wenn Sie sich in der Unterkategorie 'Exzellente Leistungen' bewerben, etwaige Nachweise über Ihr ehrenamtliches Engagement einreichen. Im Gutachten der Hochschulleitung würde es wahrscheinlich Erwähnung finden. Der umgekehrte Fall ist freilich ebenso zulässig.
Gleichwohl muss der Fokus Ihrer Bewerbung jeweils auf dem einen oder anderen Aspekt liegen.
Ich habe keine Publikationen vorzuweisen
Um den Wissenschaftspreis können sich in drei Kategorien (I-III) Nachwuchswissenschaftler*innen bewerben. Bei diesen gehören wissenschaftliche Publikationen in Fachjournalen zu den wesentlichen Auswahlkriterien.
In der Kategorie für Studierende (IV) sind Publikation kein solches Auswahlkriterium. Gleichwohl stellten sie selbstverständlich eine willkommene Ergänzung zu den Kriterien Leistung und Engagement dar.
Kurz: Wissenschaftliche Publikationen oder Konferenzbesuche sind keine Voraussetzung für eine Bewerbung durch Studierende.
Muss ich die Kurzübersicht ausfüllen?
Nein. Die Kurzübersicht und die Begründung zum Vorschlag Ihrer Person übernimmt die Hochschulleitung, sofern Ihre Bewerbung im Zuge der Vorauswahl an das Ministerium weitergeleitet wird.