Für Studienplatzbewerbungen zum Wintersemester 2025/26 gilt bezüglich der Sporteignung folgende Regelung:
Die sportliche Eignung ist durch folgenden Nachweis zu erbringen:
- Eine sportärztliche Bescheinigung in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP), deren Ausstellung zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Fach Sportwissenschaft nicht länger als sechs Monate zurückliegt.