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Sporteignung

Sporteignung zum Wintersemester 23/24

Für eine Studienplatzbewerbung im Fach Sportwissenschaft in den Bachelorstudiengängen (auch höhere Semester) ist der Nachweis der sportlichen Eignung erforderlich.

Die sportliche Eignung ist durch folgende Nachweise zu erbringen:

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, dessen Ausstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
  • Deutsches Sportabzeichen Gold, dessen Ausstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
  • Eine sportärztliche Bescheinigung in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP), deren Ausstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Verfahrensablauf

  • Die Nachweise (Rettungsschwimmen + Sportabzeichen + sportärztliche Bescheinigung) sind in einem PDF-Dokument zusammenzufassen und namentlich zu kennzeichnen, z. B. "Sporteignung_Name_Vorname.pdf" per E-Mail an zu senden.

> Nutzen Sie bitte für die sportärztliche Bescheinigung das entsprechende Formular unter "Downloads".

  • Zeitraum der Einreichung: 01.05. bis 01.06.23
  • Fristverlängerung zur Einreichung der Nachweise: 30.06.23
  • Der Eingang der Unterlagen wird per E-Mail bestätigt. Der Zugangsausschuss informiert die einreichenden Personen per E-Mail, ob die Nachweise ausreichend sind oder ggf Unterlagen nachgefordert werden.

Fragen und Antworten

  • sportärztliche Bescheinigung:
    Nutzen Sie bitte das unter Downloads bereitgestellte Formular „sportärztliche Bescheinigung”. Andere Formulare können eingereicht werden, sofern die volle Sporttauglichkeit bestätigt wurde.
    Beachten Sie bitte die Hinweise „Leitlinie Vorsorgeuntersuchung im Sport” (Downloads).
    Die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann ein Sportmediziner aber auch Ihr Hausarzt vornehmen.
  • Rettungsschwimmen / Sportabzeichen:
    Es werden nur vollständig abgeschlossene Prüfungsnachweise akzeptiert.
  • Gültigkeit der Nachweise:
    Zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen (Antragstellung) darf der Zeitpunkt der Ausstellung der Nachweise nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Ersatznachweise (z. B. Sporteignungsprüfungen anderer Universitäten):
    Die Nachweise werden nach Einreichung an die Mailadresse geprüft.
    Abiturnoten werden nicht als Ersatznachweis anerkannt.
  • Studienplatzbewerbung:
    Fragen zur Studienplatzbewerbung richten Sie bitte direkt an das Immatrikulationsamt der Universität Oldenburg.
(Stand: 31.07.2023)  |