Interdisziplinäre Sachbildung und Musik - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Interdisziplinäre Sachbildung und Musik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung ist zulassungsbeschränkt.
  • Das Studienfach Musik ist zulassungsfrei.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.

Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Interdisziplinäre Sachbildung

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Musik

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Aufnahmeprüfung im Fach Musik: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer musikalisch-künstlerischen Präsentation, gemeinsamen Musizieren und ein abschließendes Gespräch

(Die aktuelle Änderung der Prüfungsmodalität unter Entfall des schriftlichen Teils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens des zuständigen Ministeriums.)

Die Aufnahmeprüfung für das Wintersemester 2024/25 findet vom 10. - 13. Juni 2024 statt. Anmeldefrist war der 15. Mai 2024.
Weitere Informationen zur Musik - Aufnahmeprüfung

Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.

Zugangsordnung

InfoPortal Studium (Stand: 11.10.2024)  | 
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