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Für alle Fragen rund ums Studium:
Für Fragen zum Studiengang/-fach:Kunst und Medien und Wirtschaftswissenschaften - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Kunst und Medien und Wirtschaftswissenschaften im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Kunst und Medien ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
- Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Kunst und Medien
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Aufnahmeprüfung im Fach Kunst und Medien: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer theoretischen und praktischen Aufgabe. Die Abgabefrist ist der 1. Juni des Zulassungsjahres.
Kunst und Medien - Aufnahmeprüfung
Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen der Zugangsordnung.
Wirtschaftswissenschaften
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
- Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.