Niederdeutsch und Musik - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Niederdeutsch und Musik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Niederdeutsch ist zulassungsfrei.
  • Das Studienfach Musik ist zulassungsfrei.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.
  • Einschreibung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
  • Einschreibungsbeginn: 16.01.2025
  • Einschreibungsschluss: 15.04.2025
  • Einschreibung: Läuft - hier starten

Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Niederdeutsch

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung.

Weitere Details zur Studienberechtigung

Musik

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Aufnahmeprüfung im Fach Musik: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer musikalisch-künstlerischen Präsentation, gemeinsamen Musizieren und ein abschließendes Gespräch

(Die aktuelle Änderung der Prüfungsmodalität unter Entfall des schriftlichen Teils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens des zuständigen Ministeriums.)

Die Aufnahmeprüfung für das Wintersemester 2025/26 findet vom 16. - 19. Juni 2025 statt. Anmeldefrist ist der 02. Mai 2025.
Weitere Informationen zur Musik - Aufnahmeprüfung

Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.

Zugangsordnung

Das Einschreibeverfahren

Die Einschreibung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 16.01.2025 bis 15.04.2025 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2025 einschreiben.

Die Online-Einschreibung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Einschreibungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.

Am Ende der Online-Einschreibung erhalten Sie den Antrag auf Zulassung sowie den Antrag auf Zulassung und Anrechnung als Dateien zum Ausdrucken, die Sie unterschrieben zusammen mit allen im Antrag genannten Unterlagen an die Universität Oldenburg senden.

Ihre Unterlagen müssen bis zum 15.04.2025 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.

Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich

  • wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
  • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.

 

(Stand: 12.03.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/stud/629/15/apply
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