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Für Fragen zum Studiengang/-fach:Niederlandistik und Musik - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Niederlandistik und Musik im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Niederlandistik ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Musik ist zulassungsfrei.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.
- Einschreibung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Niederlandistik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Musik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Aufnahmeprüfung im Fach Musik: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer musikalisch-künstlerischen Präsentation, gemeinsamen Musizieren und ein abschließendes Gespräch.
(Die aktuelle Änderung der Prüfungsmodalität unter Entfall des schriftlichen Teils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens des zuständigen Ministeriums.)
Die Aufnahmeprüfung für das Wintersemester 2024/25 findet vom 10. - 13. Juni 2024 statt. Anmeldefrist war der 15. Mai 2024.
Weitere Informationen zur Musik - Aufnahmeprüfung
Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.