Philosophie/Werte und Normen und Niederdeutsch - Zwei-Fächer-Bachelor

Sie möchten Philosophie/Werte und Normen und Niederdeutsch im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Studienfach Philosophie/Werte und Normen ist zulassungsfrei.
  • Das Studienfach Niederdeutsch ist zulassungsfrei.
  • Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.
  • Einschreibung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
  • Einschreibungsbeginn: 16.01.2025
  • Einschreibungsschluss: 15.04.2025
  • Einschreibung: in 20 Tagen

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Philosophie/Werte und Normen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Niederdeutsch

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung.

Weitere Details zur Studienberechtigung

Das Einschreibeverfahren

Die Einschreibung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 16.01.2025 bis 15.04.2025 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2025 einschreiben.

Die Online-Einschreibung erfolgt über unser Bewerbungsportal, das hier während der Einschreibungsphase freigeschaltet ist. Legen Sie bitte vorab Ihre persönlichen Daten und Ihr Abiturzeugnis bzw. eine andere Hochschulzugangsberechtigung bereit.

Am Ende der Online-Einschreibung erhalten Sie den Antrag auf Zulassung sowie den Antrag auf Zulassung und Anrechnung als Dateien zum Ausdrucken, die Sie unterschrieben zusammen mit allen im Antrag genannten Unterlagen an die Universität Oldenburg senden.

Ihre Unterlagen müssen bis zum 15.04.2025 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.

Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich

  • wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
  • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.

 

(Stand: 11.10.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page