Sprachliche Voraussetzungen
Kontakt
Bewerbung und Zulassung internationale Studierende (Immatrikulationsamt)
Bachelor und Humanmedizin
Master und Anpassungslehrgang (Lehramtsstudium)
Promotion
Beratung internationaler Studierender (International Office)
Austauschstudierende (Erasmus+)
Kontakt
InfoLine Studium
InfoDesk im SSC
Nettikette für Anfragen per E-Mail
Bitte halten Sie bei personenbezogenen Nachfragen Ihre Matrikel- oder Bewerbungsnummer griffbereit.
Sprachliche Voraussetzungen
Sprachliche Voraussetzungen
Um ein Studium an der Universität Oldenburg absolvieren zu können, brauchen Sie hinreichende Deutsch- bzw. Englischkenntnisse.
Deutschkenntnisse
Für alle deutschsprachigen Studiengänge müssen vor Aufnahme des Fachstudiums hinreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Bitte beachten !
Für die Masterstudiengänge Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache und Germanistik müssen die DSH 3 oder TestDaf mit Niveau 5 in allen vier Bereichen nachgewiesen werden!
Sprachzertifikate zur Aufnahme des Fachstudiums
Ihre Deutschkenntnisse für die Aufnahme des Fachstudiums können Sie insbesondere durch eine der folgenden Sprachprüfungen nachweisen:
- DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Stufe 2)
- TestDaF: Test – Deutsch als Fremdsprache (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen)
- Feststellungsprüfung am Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
- DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz II
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS))
- telc Deutsch C1 Hochschule: Zeugnis über die bestandene Prüfung
Bei einigen Masterstudiengängen genügen auch geringere Sprachkenntnisse
- auf dem Niveau C1 (z. B. Goethe-Zertifikat C1, telc Deutsch C1, ÖSD C1, UNIcert III) oder
- auf dem Niveau DSH-1 / TestDaF mit Niveau 3 in allen Bereichen oder
- auf dem Niveau B2 (z. B. Goethe-Zertifikat B2, telc Deutsch B2, ÖSD B2, UNIcert II)
Ob ein Sprachnachweis spätestens zur Einschreibung oder bereits zur Bewerbung vorliegen muss, ist bei den Studiengängen unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich individuell bei den Studiengängen.
Sprachliche Voraussetzungen für die Bewerbung - Studienkolleg
Bewerbende, die vor Ihrem Studienbeginn an der Universität Oldenburg ein Studienkolleg besuchen müssen, benötigen einen Nachweis über das B2 Niveau der deutschen Sprache.
Die Sprachnachweise über das entsprechende Niveau (Zertifikat) müssen zur Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. vorliegen, da eine Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die Universität Oldenburg sonst nicht erfolgt. Ein Nachreichen des Sprachnachweises nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich!
Sprachliche Voraussetzungen für die Bewerbung - studienvorbereitende Deutschkurse
Eine Bewerbung an der Universität Oldenburg ist meistens auch ohne hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme des Fachstudiums möglich. Für diese Bewerber*innen bietet die Universität Oldenburg studienvorbereitende Deutschkurse an.
Keine studienvorbereitenden Deutschkurse werden angeboten für die Studiengänge Staatsexamen Humanmedizin, Master Germanistik, Master Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, Bachelor Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft sowie für englischsprachige Studiengänge.
Minimalvoraussetzungen für eine sprachliche Förderung in einem vorbereitenden Deutschkurs an der Universität sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss einer der folgenden Sprachnachweise vorliegen:
- Teilnahmebescheinigung an einem Deutschkurs auf dem Niveau B1
- Goethe-Zertifikat A2
- ÖSD Zertifikat A2
- Zertifikat Deutsch (telc Deutsch A2)
- TestDaF Niveau 3333
- DSD I: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz I
Die studienvorbereitenden Deutschkurse bereiten die Teilnehmenden auf die DSH-Prüfung vor. Die DSH-Prüfung wird an der Universität Oldenburg zweimal jährlich (Februar, Juli) abgenommen.
Die Sprachnachweise über das entsprechende Niveau (Zertifikat) müssen zur Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. vorliegen, da eine Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die Universität Oldenburg sonst nicht erfolgt. Ein Nachreichen des Sprachnachweises nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich!
Bewerbende, welche sich für einen Anpassungslehrgang bewerben, müssen ebenfalls bereits das Niveau B2 der deutschen Sprache nachweisen.
Deutschkurse
Die Referenztabelle zur deutschen Sprache wird derzeit überarbeitet.
Englischkenntnisse
Alle englischsprachigen Studiengänge sowie einige deutschsprachige Studiengänge verlangen den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Da diese Anforderungen je nach Studiengang unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte auf der Informationsseite des jeweiligen Studiengangs unter dem Punkt „Sprachkenntnisse“ bzw. "Zugangsvoraussetzungen".
Bei Englischkenntnissen findet der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen Anwendung.
Eine Liste der von uns angebotenen Studiengänge finden Sie unter Studienangebot.
-
Referenztabelle Englischkenntnisse Referenztabelle Englischkenntnisse