Forschung mit Tieren in Zahlen

An der Universität Oldenburg kommen als Versuchstiere hauptsächlich Mäuse, mongolische Wüstenrennmäuse (Gerbils), Fische und Vögel zum Einsatz. Dabei sind 88% der verwendeten Tiere in einem Tierversuch mit einem geringen Schweregrad belastet. (Stand: 2023).

Insgesamt verwendete Tiere an der Uni Oldenburg 2023

 TiergattungAnzahl
Mäuse

6239

Vögel

412

Gerbils

157

Fische

115

Meerschweinchen

3

 insgesamt

6926

Zu wissenschaftlichen Zwecken getötete Tiere 2023

gem. §4 Abs. 3 TierSchG

Bei der Tötung eines Tieres zu wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des §4 TierSchG handelt es sich nicht um einen Tierversuch. Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken, z.B. zur Entnahme von Organen oder zur Gewinnung von Zellen, verwendet werden, dürfen jedoch ebenfalls nur von sachkundigen Personen und nach Anzeige beim Tierschutzbeauftragten getötet werden. Die Tötung darf nicht ohne vernünftigen Grund erfolgen. Sie darf nur mit Methoden durchgeführt werden, die für die betreffende Tierart zugelassen sind.

 TiergattungAnzahl
Mäuse

1994

Vögel

108

Gerbils

91

Fische

42

Meerschweinchen

3

 insgesamt

2238

In Tierversuchen verwendete Tiere 2023

 TiergruppeAnzahl
Mäuse

4245

Vögel

304

Fische

73

Gerbils

66

 insgesamt

4688

Belastungskategorien der Tiere in Tierversuchen 2023

 SchweregradAnzahl
gering

4018

mittel

397

non recovery

270

schwer

3

 insgesamt

4688

Der Grundsatz (§ 1) des Deutschen Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 25. Mai 1998 schreibt vor, dass „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.“ Einen vernünftigen Grund sieht der Gesetzgeber im § 7 in Tierversuchen. Dieser Paragraph berücksichtigt die in der Verfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit und erlaubt Versuche an Wirbeltieren, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere bezüglich des Versuchszwecks ethisch vertretbar sind. Das verpflichtet Wissenschaftler*innen und Behörden, die Notwendigkeit und Angemessenheit des geplanten Tierversuchs zu prüfen und gegen die zu erwartende Belastung abzuwägen: Je höher das Leid, desto größer muss der wissenschaftliche Nutzen sein.

Mit der jährlichen Meldung der Versuchstierzahlen werden daher auch Angaben von Belastungs- und Schweregraden der Tierversuche an die zuständige Behörde übermittelt. Die Einteilung der Belastungsgrade sind in der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere festgelegt.

Schweregrad 1 – geringe Belastung

Als gering belastend werden Eingriffe bezeichnet, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohlergehens und des Allgemeinzustands auftreten oder wenn zu erwarten ist, dass kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursacht werden.

Solche Behandlungen würden auch beim Menschen oder bei Tieren in der ärztlichen bzw. tierärztlichen Praxis ohne Anästhesie oder weitere Schutzmaßnahmen erfolgen. Hierunter fallen beispielsweise Injektionen oder kleinere Blutentnahmen. Auch die Ohrlochmarkierung oder das Entfernen der Schwanzspitze zur genetischen Bestimmung von Mäusen fällt in diese Kategorie.

Weitere Beispiele: Injektionen unter die Haut (subkutan) oder in den Muskel (intramuskulär) mit geringer Wirkung der Substanz auf das Tier, Durchführung einer Narkose, Züchtung von genetisch veränderten Tieren, bei denen ein Phänotyp mit nur geringen Auswirkungen zu erwarten ist.

Schweregrad 2 – mittlere Belastung

Verfahren, die nach menschlichem Ermessen unangenehm oder schmerzhaft sind, werden als mittlere Belastung eingestuft. Hierbei werden sowohl das Befinden als auch der Schmerz des Tieres soweit wie möglich berücksichtigt. Auch Verfahren, die langanhaltende geringe Schmerzen verursachen, werden als mittlere Belastung eingestuft.

Beispiele: Operative Eingriffe unter Vollnarkose mit angemessenen Schmerzmitteln und Folgebelastungen wie postoperative Schmerzen, Leiden oder Beeinträchtigung des Allgemeinzustands; häufige Verabreichung von Testsubstanzen, die mäßige klinische Wirkung zeigen; Modelle zur Induktion von Tumoren oder spontanen Tumoren, bei denen zu erwarten ist, dass sie mittelstarke Schmerzen oder mittelschwere Ängste verursachen oder zu einer mittelschweren Beeinträchtigung des normalen Verhaltens führen.

Schweregrad 3 – schwere Belastung

Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen. Auch wenn ein Verfahren nur mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursacht, diese dann aber lang anhalten, wird es als schwere Belastung eingestuft.

Derzeit gibt es an der Universität Oldenburg keine Tierversuche der Kategorie "schwer". Dennoch werden in der Statistik drei Tiere aufgeführt. Diese wurden bei der täglichen Inaugenscheinnahme tot aufgefunden, wobei nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Tod in Verbindung mit dem laufenden Tierversuch stand. Die Tiere wurden deshalb mit dem Belastungsgrad "schwer" gemeldet.

Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion (non recovery)

Verfahren, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht, werden als „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ eingestuft.

Beispiel: Schmerzfreie Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken, um zum Beispiel Zell- oder Gewebeproben zu entnehmen.

Nutzung von Tieren in Deutschland im Jahr 2022

Grundsätzlich lässt sich im Vergleich zur allgemeinen Tiernutzung in Deutschland sagen, dass nur ein sehr geringer Anteil der in Deutschland verwendeten Tiere auf die Forschung und den Einsatz von Tieren in Tierversuchen entfällt.

Die am meisten genutzten Tiere sind Hühner – 620 Millionen Tiere.

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