Fragen und Antworten zum Thema Tierversuche
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Fragen und Antworten zum Thema Tierversuche
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu "frequently asked questions" (FAQs), also häufig gestellten Fragen zu Tierversuchen. Einige Fragen sind allgemeiner Natur, die Antworten gelten daher für verschiedene Arten von Tierversuchen. Natürlich finden Sie hier auch viele Antworten, die insbesondere auf die Situation an der Universität Oldenburg zutreffen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu Tierversuchen haben, deren Antworten Sie hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gern.
Forschung mit Tieren (generell)
Was sind Tierversuche?
Das deutsche Tierschutzgesetz definiert Tierversuche als „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“. Dazu zählen auch Versuche, bei denen Wissenschaftler*innen das Erbgut eines Tieres verändern, sowie die Zucht von genetisch veränderten Tierlinien. Tierversuche dienen in den meisten Fällen der Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung. Diese betreffen insbesondere die Grundlagenforschung, die Untersuchung und Behandlung von Krankheiten (bei Menschen und Tieren) sowie gesetzlich vorgeschriebene Giftigkeits- und Sicherheitsprüfungen von Medikamenten und Chemikalien.
Darüber hinaus gibt es Tierversuche für Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke (beispielsweise in der versuchstierkundlichen Ausbildung und in der Veterinärmedizin) sowie die Herstellung und Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, wenn diese für die Forschung benötigt werden (wie Antikörper oder Parasiten).
Töten Forschende hingegen ein Tier, um ihm Organe, Zellen oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke zu entnehmen, zählt das laut Tierschutzgesetz nicht als Tierversuch.
Zu welchem Zweck werden Tierversuche durchgeführt?
Tierversuche dürfen in Deutschland nur für die Entwicklung neuer Arzneimittel, zur Erkennung von Umweltgefahren und zur Prüfung der Unbedenklichkeit von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Chemikalien und Gefahrstoffen sowie zur Grundlagenforschung, zur Erforschung von Krankheitsmechanismen oder zur Entwicklung von Arzneimitteln durchgeführt werden.
Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen, Munition und anderem militärischem Gerät sind nicht erlaubt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Tierversuche zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika.
Warum sind Tierversuche notwendig?
Tierversuche sind notwendig, um die Komplexität biologischer Systeme zu erforschen, die von alternativen Methoden noch nicht vollständig nachgebildet werden kann. Der größte Anteil der Tierversuche findet dabei in der Grundlagenforschung statt. Sie dient zum besseren Verständnis von Lebensvorgängen und Krankheiten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entwicklung neuer Medikamente und Heilverfahren.
Warum lassen sich Tierversuche nicht alle durch alternative Methoden ersetzen?
Die Forschenden der Universität Oldenburg setzen bereits heute tierfreie Methoden wie Computermodelle oder Gewebezellkulturen wie z.B. Organoide ein. Viele komplexe Zusammenhänge, die den gesamten Organismus und die komplexen Wechselwirkungen der verschiedenen Lebensvorgänge/Organe untereinander betreffen, lassen sich jedoch nach wie vor nur im lebenden Tier untersuchen und verstehen.
Könnte man nicht in der Grundlagenforschung auf Tierversuche verzichten?
Ziel der Grundlagenforschung ist der Erkenntnisgewinn. Sie erarbeitet das wissenschaftliche Fundament, auf dem jede weitere Forschung aufbaut. Da der Stoffwechsel und die Funktion der Organe bei Mensch und Tier sehr ähnlich sind, können im Tierversuch gewonnene Erkenntnisse helfen, Lebensvorgänge sowie deren Störungen beim Menschen und bei Tieren besser zu verstehen.
Obwohl die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in die Anwendung weder planbar ist noch ihr direkter Nutzen kurzfristig abgesehen werden kann, sind wissenschaftliche und medizinische Durchbrüche ohne die Erkenntnisse, die die Grundlagenforschung hervorbringt, nicht denkbar. Nur dank der biologischen Grundlagenforschung wissen wir heute, wie Tiere in ihrer Umwelt interagieren, was sie zum Überleben brauchen und wie verschiedene Krankheiten entstehen. Solche Erkenntnisse können oft auch auf den Menschen übertragen werden und so z. B. für die Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten dienen.
Lassen sich die Ergebnisse aus Tierversuchen überhaupt auf den Menschen übertragen?
Die grundlegenden Funktionen aller Lebewesen sind aufgrund ihrer gemeinsamen Abstammungsgeschichte sehr ähnlich – je näher die Verwandtschaft, desto grösser sind auch die Gemeinsamkeiten. So funktionieren beispielsweise die Entwicklung des Embryos, das Herz-Kreislauf-System und das Nervensystem bei Mäusen nach dem gleichen Prinzip wie beim Menschen. Ebenso leiden Menschen an vielen Krankheiten, die in vergleichbarer Form bei Tieren auftreten. Die Forschung mit Tieren ermöglicht somit Rückschlüsse auf Krankheitsmechanismen und mögliche Therapieansätze. Natürlich gibt es auch Unterschiede zwischen Mensch und Tier − doch selbst diese können den Forschenden helfen, biologische Zusammenhänge und medizinische Probleme besser zu verstehen.
Tiere an der Universität Oldenburg
An welchen Tierarten werden Versuche durchgeführt?
Wie viele Tiere dienen pro Jahr als Versuchstiere?
Werden die Tiere im Rahmen der Versuche getötet?
Es ist leider unvermeidbar, dass Tiere auch zu Versuchszwecken getötet werden. Um genaue Informationen z.B. über Krankheitsmechanismen zu erhalten, müssen nach dem Tod des Tieres betroffene Organe entnommen und z. B. mit molekularbiologischen Methoden weiter untersucht werden. Jedoch wird nicht jedes Versuchstier zwangsläufig am Ende eines Versuches getötet. Wann immer es der Versuchszweck zulässt, werden die Tiere entweder weiterverwendet oder in geeignete Lebensräume entlassen, sofern ihr Gesundheitszustand dies zulässt und die gesetzlichen Regelungen dies erlauben.
Wie sieht der Prozess eines geplanten Tierversuchsvorhabens bis zur Genehmigung aus?
Möchte ein*e Wissenschaftler*in einen Tierversuch durchführen, muss zuerst ein Antrag bei der zuständigen Behörde, in Niedersachsen ist dies das LAVES, gestellt werden. Dieser Antrag enthält umfangreiche Informationen über alle Teilaspekte des Antrags, unter anderem eine detaillierte Beschreibung des Versuchs und der Haltung, eine ausführliche Begründung, warum keine Alternativmethoden eingesetzt werden können, wie zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden beigetragen wird, sowie Angaben zur Anzahl der benötigten Tiere.
Dieser Antrag wird zunächst von einem Tierschutzbeauftragten der Universität geprüft und dann an die Behörde weitergeleitet. Die Behörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit. Ist diese gegeben, wird der Antrag an eine unabhängige Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz weitergegeben, die diesen diskutiert, ggf. Rückfragen stellt und ihr Votum abgibt. Die Behörde gibt ihre eigenen Rückfragen und die der Kommission an den/die Antragsteller*innen weiter. Erst wenn alle Fragen beantwortet worden sind, entscheidet die Behörde, ob der Antrag genehmigt werden kann.
Ist der Antrag genehmigt (teilweise unter weiteren Auflagen), darf der Wissenschaftler mit dem Versuch beginnen. Die Genehmigung ist in der Regel fünf Jahre gültig. Sobald eine Änderung des Versuchs geplant ist, muss diese der Behörde vor Beginn mitgeteilt werden. Die Behörde prüft und genehmigt die Änderung. Erst nach der Genehmigung darf die Änderung durchgeführt werden.
Wie werden Tierversuche an unserer Universität begleitet?
An der Universität Oldenburg betreuen mehrere Tierschutzbeauftragte die tierexperimentelle Forschung. Sie beraten bei der Planung und Erstellung von Tierversuchsanträgen, betreuen laufende Versuche sowie die Tierhaltungen und achten auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen des Tierschutzes. Insbesondere beraten die Tierschutzbeauftragten „hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere und der Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung“ (§5 TierSchVersV).
Wie stark leiden die Tiere bei einem Versuch?
Eine Belastung der Tiere lässt sich leider nicht immer gänzlich vermeiden, wenn wir Krankheiten verstehen oder neue Behandlungsmethoden entwickeln möchten. Priorität hat aber natürlich die Durchführung der Versuche unter den belastungsärmsten Bedingungen. Dazu gehören ein strenges Hygienekonzept, eine möglichst artgerechte Haltung, die engmaschige Überwachung der Tiere und selbstverständlich bei Bedarf weitere Refinement-Maßnahmen, wie z.B. die Gabe von Schmerzmitteln.
Woher stammen die Tiere?
Für Tierversuche werden die meisten Tiere an der Universität gezüchtet und unter streng kontrollierten Bedingungen aufgezogen − das ist auch für die Standardisierung von Experimenten wichtig. Der Tierbetrieb der Universität Oldenburg züchtet z.B. Mäuse, mongolische Wüsenrennmäuse, Meerschweinchen, Fische und Vögel. Gelegentlich werden auch Tiere aus anderen Forschungseinrichtungen importiert. Der Transport und Import unterliegen dabei strengen Vorschriften.
Wildtiere sind nur dann Teil eines Versuchs, wenn sie das Studienobjekt sind und keine für den Versuchszweck gezüchteten Tiere in Frage kommen.
Was tut die Universität Oldenburg, um Tierversuche zu vermeiden und zu verbessern?
Die Universität Oldenburg hat sich zur Umsetzung der sogenannten 3R-Prinzipien (Replacement, Reduction, Refinement) verpflichtet, um Tierversuche so weit wie möglich zu ersetzen, die Zahl und Belastung der Versuchstiere zu reduzieren sowie das Tierwohl zu optimieren. Wann immer verfügbar, setzen die Forschungsgruppen alternative Methoden ein und entwickeln diese für ihre Zwecke weiter.
Wie werden die Tiere gehalten?
Auch die Tierhaltung muss strengsten Anforderungen genügen (§2 des TierSchG und §1 der TierSchVersV). Die Tiere werden in für sie entsprechenden Haltungssystemen untergebracht und täglich von fachkundigem Personal betreut und gepflegt. Hierbei steht der Schutz und das Wohl der Tiere an oberster Stelle. Aktuelle Tierschutzbestimmungen werden dabei immer eingehalten.