Bereits vor der förmlichen Zulassung zur Promotion können Sie einen Status als „angenommene Doktorandin“ oder „angenommener Doktorand“ erhalten, mit dem Sie sich bereits immatrikulieren und die Infrastruktur der Universität nutzen können (§ 5 Abs. 1 PromO).
Das Gesuch um Annahme ist schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses (WiRe) einzureichen. Für eine schnellere Bearbeitung können die Unterlagen zusätzlich digital als Scan an promotion-wire@uol.de geschickt werden.
Folgende Unterlagen werden neben der Betreuungsvereinbarung benötigt:
- ein Abriss des beruflichen und wissenschaftlichen Lebenslaufes sowie des Bildungsganges der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, ggf. ergänzt durch eine vollständige Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- Zeugnisse und Nachweise nach § 7 Abs. 1 der Promotionsordnung,
- eine Erklärung über etwaige Versagungsgründe nach § 7 Abs. 2 der Promotions-ordnung,
- ggf. ein Antrag auf Durchführung einer binationalen Promotion oder eines anderen gemeinsamen Promotionsverfahrens (§ 1 Abs. 2) mit Nennung der Kooperationspartnerin,
- eine Erklärung darüber, dass die Regelungen zu guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bekannt sind und befolgt werden,
- eine Erklärung darüber, dass im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben keine kommerziellen Vermittlungs- oder Beratungsdienste (Promotionsberatung) in Anspruch genommen werden oder worden sind,
- eine Erklärung darüber, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht bereits größere Teile einer Bachelor-, Master-, Diplom- oder ähnlichen Prüfungsarbeit für die Dissertation verwendet hat.
Siehe auch https://uol.de/wire/studium-und-promotion/promotionhabilitation/infoblaetter „Annahme als Doktorand“.
Das Exposé zur Dissertation sowie der Antrag auf Zulassung ist für die Annahme noch nicht einzureichen. Über die Annahme erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Es ist notwendig, zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Zulassung zu stellen und das Exposé einzureichen.