Studienqualitätsmittel
Studienqualitätsmittel
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Sabrina Biondi, Geschäftsführung der Fakultät I
Studienqualitätsmittel
Verwendung der Studienqualitätsmittel in der Fakultät I
Seit der Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2014/2015 erhält die Universität Oldenburg vom Land Niedersachsen Studienqualitätsmittel für alle Studierenden in grundständigen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen. Diese Mittel dienen dem finanziellen Ausgleich für die weggefallenen Studiengebühren.
Verwendung der Studienqualitätsmittel in der Fakultät I
Aus der Gesamtsumme der Studienqualitätsmittel stehen den Fakultäten 75 % zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. Die restlichen 25% verwendet die Universität zur Finanzierung von zentralen Aufgaben und Maßnahmen.
Ein kleiner Anteil der für die Fakultäten vorgesehenen Studienqualitätsmittel wird als sogenannter Sockelbetrag unabhängig von den Studierendenzahlen gleichmäßig auf die Fakultäten für dezentrale Maßnahmen verteilt. Die Verteilung des restlichen Anteils richtet sich nach den von den jeweiligen Fakultäten erbrachten Lehrleistungen. Ein wesentlicher Faktor bei deren Berechnung ist die Anzahl der absolvierten Prüfungen.
Der so errechnete Anteil für die Fakultät I wird gemäß der Richtlinien des Präsidiums und des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen eingesetzt. Insbesondere soll dadurch das Betreuungsverhältnis zwischen den Studierenden und den Lehrenden verbessert werden.
Im Jahr 2019 wurde gemeinsam mit dem Präsidium eine neue Personalstruktur für den akademischen Mittelbau beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden unbefristete Stellen zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre eingerichtet. Darüber hinaus wurden den Instituten in jedem Semester aufgrund des auf den absolvierten Prüfungsleistungen basierten Verteilungsmodells Mittel für z.B. die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften zur Verfügung gestellt.
Finanzierung von studentischen Hilfskräften: Geänderte Vorgehensweise ab dem Wintersemester 2026/27
Durch finanzielle Kürzungen können mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 keine Studienqualitätsmittel mehr für die Finanzierung von Hilfskraftstellen und anderen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Da die Bedarfe dafür aber weiterhin bestehen, hat das Dekanat entschieden, den Instituten, sofern möglich, andere Mittel zur Kompensation der fehlenden Studienqualitätsmittel bereitzustellen. Dieses Angebot gilt vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit und muss daher von Semester zu Semester vom Dekanat neu entschieden werden.
Auch für die Aufteilung der Kompensationsmittel auf die Institute wendet das Dekanat weiterhin das o. g. Verteilungsmodell basierend auf den jeweiligen Prüfungsleistungen an. Ebenso gilt, dass der Zeitraum der Verausgabung durch den Einsatz unterschiedlicher Mittel variieren kann. Dieser wird den Instituten mit der jeweiligen Zuteilung mitgeteilt. Vorrangig sollen mit den Geldern studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt werden. Die Institute legen dem Dekanat hierzu einen Plan vor.
Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge auf Zuweisungen von zentralen Studienqualitätsmitteln zu stellen (https://uol.de/gremien/studienqualitaetskommission).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Studiendekanat ( oder die Fakultätsgeschäftsführung (Sabrina Biondi, )
Herzliche Grüße aus dem Dekanat der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften!
Prof. Dr. Sebastian Schnettler
Studiendekan