Gleichstellung

Die Fakultät I verpflichtet sich gemäß dem Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz Artikel 3 (2) und gemäß § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und einhergehende Geschlechterasymmetrien auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen von Universitäten gründen in gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen – aber auch die Funktionsmechanismen des Wissenschaftsbetriebes selbst sind mitverantwortlich für die Konstitution und Fortschreibung von privilegierenden und benachteiligenden Strukturen und Kulturen. Aus einer intersektionalen Perspektive und gemäß dem Grundgesetz Artikel 3 (3) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt es, die Vielfalt von Menschen und ihrer Lebenslagen anzuerkennen und möglichen Benachteiligungen auch präventiv zu begegnen. Im Kontext von demographischen Entwicklungen, bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen und mit Blick auf Migrationsdynamiken ist es wichtig und notwendig, institutionalisierte Strukturen und soziale Ungleichheiten (re)produzierende Mechanismen sowie insbesondere unsere eigene Verortung zu reflektieren. Veränderung ist durch gemeinsame Verantwortungsübernahme und Gestaltung möglich.

Die dezentrale Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreter*innen der Fakultät I engagieren sich als Interessenvertretung in den Gremien der Fakultät und den Instituten, sowie insbesondere im Rahmen von Personaleinstellungsverfahren. Sie sind auch an Struktur- und Strategieplanungsprozessen beteiligt. Im stetigen Austausch mit und als Ansprechpersonen für Mitarbeiter*innen und Student*innen verfolgen wir das Ziel, Herausforderungen zu benennen und diesen durch Sensibilisierung und konkrete Maßnahmen zu begegnen.

Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen und Dokumente zum Thema Gleichstellung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Das Gendersternchen* wird verwendet, um auf die soziale Konstruktion von Geschlecht aufmerksam zu machen und um die Vielfalt von Geschlechteridentitäten jenseits eines heteronormativen Mann-Frau-Modells auch sprachlich abzubilden.

Fk. I Geschäftsstelle (Stand: 20.06.2024)  | 
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