Rechtliche Grundlagen

Niedersächsisches Hochschulgesetz

(1) Hochschulzugangsberechtigte werden auf ihren Antrag in (…) mehrere Studiengänge (…) eingeschrieben. (§ 19 Abs. 1 NHG)

Immatrikulationsordnung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

(1) Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können in die Hochschule aufgenommen werden, wenn ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich ist. In Zweifelsfällen ist die zuständige Fakultät zu hören.

(2) Studierende, die an dieser oder einer anderen Hochschule bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen eingeschrieben sind, dürfen zusätzlich für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen nur eingeschrieben werden, wenn (…) der Studiengang eine sinnvolle Ergänzung des zuerst aufgenommenen Studiums darstellt und ein gleichzeitiges Studium in beiden Studiengängen möglich ist. Hierzu sind die Stellung-nahmen der beteiligten Fakultäten einzuholen. (§ 9 Abs 1 und 2 Immmatrikulationsordnung)

Doppelstudium

Definition

  • Ein Doppelstudium ist das gleichzeitige Studium von zwei Studiengängen.
  • Die Einschreibung erfolgt im ersten und zweiten Studiengang.
  • Theoretisch sind bis zu drei Studiengänge parallel an einer oder mehreren
    Hochschulen möglich.

Gründe

  • höhere bzw. breitere Qualifizierung
  • Ggf. bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Option auf Lehramt oder außerschulisches Berufsziel
  • Option auf andere Schulform
  • Interesse an (wissenschaftlicher) Vertiefung oder Erweiterung

Erste Informationen zum Doppelstudium

Anträge auf ein Doppelstudium

Sie studieren im Bachelor und möchten zwei weitere Fächer hinzunehmen, also ein Doppelstudium absolvieren? Mindestens eines der beiden neuen Fächer ist ein Fach aus dem Angebot der Fakultät IV und mindestens ein Fach ist zulassungsbeschränkt?

Sie studieren in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im Master und möchten sich für einen weiteren zulassungsbeschränkten Master (M.Ed. oder M.A.) bewerben?

Bitte senden Sie einen Antrag an das

Ihr Antrag sollte Folgendes enthalten:

  1. Name und Matrikelnummer.
  2. Welchen Studiengang mit welcher Fächerkombination studieren Sie derzeit?
  3. Welchen Studiengang mit welcher Fächerkombination wollen Sie im Doppelstudium zusätzlich studieren?
  4. Wie planen Sie Ihren Studienverlauf? Bitte stellen Sie dies anhand einer Tabelle (mit beiden Studiengängen, ggf. mit vier Fächern) dar. Planen Sie nicht mehr als max. 45 KP pro Semester ein.
  5. Bitte begründen Sie, weshalb der neue Studiengang eine sinnvolle Ergänzung Ihres bisherigen Studiums ist.
  6. Bitte stellen Sie Ihr bisheriges erfolgreiche Studium dar (i.d.R. durch Auszug aus Stud.IP mit Ihrer Notenübersicht oder dem Transcript of Records).

Bitte beachten Sie, dass ein Doppelstudium nicht ein weiteres Fach, sondern einen weiteren Studiengang bedeutet. Bei einem zusätzlichen Zwei-Fächer-Bachelor heißt dies, dass Sie beide Fächer studieren müssen. Wenn Sie einen Master of Education studieren und Interesse an einem zusätzlichen Unterrichtsfach haben, können Sie die Zulassung zu einem sogenannten Erweiterungsfach beantragen. Die Informationen dazu finden Sie im InfoPortal Studium

Passende Beratung: Infos, Links, Kontakte

Viele Infos finden Sie direkt auf der Homepage der UOL!

  • Zugangs- und Zulassungsordnungen Ihrer beiden Wunschstudiengänge: Studium / Studienangebot / Studiengänge A-Z / Profil / Wichtige Informationen
  • Bewerbungs- und Einschreibefristen
  • Bewerbung über das Bewerbungsportal bzw. direkt in Stud.IP unter dem Reiter „Studiendaten“ -> Startseite/Studienbewerbung
  • Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation: 
    Immatrikulationsamt und
  • Weitere Informationen finden Sie auch in einer Präsentation der Fakultät III
(Stand: 12.12.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p116291
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