Fakultätsrat
Kontakt
Besucheranschrift
Fakultätsrat
Wahlperiode 01.04.2023 - 31.03.2025
Der Fakultätsrat setzt sich aus 13 gewählten Mitgliedern von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeitende) sowie Mitarbeitende in Technik und Verwaltung (MTV) zusammen. Sie haben alle ein Stimmrecht und werden nach Statusgruppen direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) entscheidet der Fakultätsrat in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel die Einrichtung, Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Änderungen in Studien- und Promotions- oder Prüfungsordnungen.