Fakultätsrat
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Fakultätsrat
Wahlperiode 01.04.2023 - 31.03.2025
Der Fakultätsrat setzt sich aus 13 gewählten Mitgliedern von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeitende) sowie Mitarbeitende in Technik und Verwaltung (MTV) zusammen. Sie haben alle ein Stimmrecht und werden nach Statusgruppen direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) entscheidet der Fakultätsrat in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel die Einrichtung, Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Änderungen in Studien- und Promotions- oder Prüfungsordnungen.
Termine
Unterlagen zu den Sitzungen (Intranet)
Unterlagen zu den jeweiligen Sitzungen finden Sie hier (Intranet).
Anträge an den Fakultätsrat
Zur Vorbereitung wird gebeten, Anträge möglichst bis 10 Tage vor der Sitzung des Fakultätsrates einzureichen.
Formulare:
Für die Anzeige von Drittmittelprojekten
Für die Anzeige von Drittmittelprojekten bitten wir das Formular des Senats zu verwenden und an die E-Mailadresse des Fakultätsrats zu senden: