Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
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Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Ergänzend zu den Fördermöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene hat das Land Niedersachsen eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Koordination dieser Programme obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).
Eine Aufstellung aller Ausschreibungen und weiterführende Informationen zu den Programmen im Einzelnen finden Sie auf den Seiten des MWK.
Eine Auswahl der regelmäßigen Ausschreibungen stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor.
Europa-Programm
Das Niedersächsische MWK möchte die Teilnahme der niedersächsischen Hochschulen an den EU-Förderprogrammen fördern und unterstützt Projekte, die eine Antragstellung in einem EU-Programm vorbereiten oder die Sichtbarkeit der niedersächsischen Hochschulen in Brüssel vergrößern.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung von Projekten im Europa-Programm finden Sie auf den Seiten des MWK.
Pro*Niedersachsen
Wissenschaftliche Veranstaltungen der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Im Rahmen des Programms PRO*Niedersachsen werden wissenschaftliche Veranstaltungen gefördert, die in Niedersachsen stattfinden und Themen von besonderer wissenschaftlicher relevanz aufgreifen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung von wissenschaftlichen Veranstaltungen finden Sie auf den Seiten des MWK.
Pro*Niedersachsen
Forschungsvorhaben in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Ebenfalls innerhalb des Programms PRO*Niedersachsen werden Forschungsvorhaben in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften gefördert, die - möglichst ausgehend von in Niedersachsen verankerten Forschungsgegenständen - Fragestellungen von überregionalem wissenschaftlichem Interesse entwickeln.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung finden Sie auf den Seiten des MWK.
Niedersächsisches Promotionsprogramm
Förderung von promotionsprogrammen im Rahmen von herausragenden Forschungsschwerpunkten durch die Vergabe von Stipendien.
Nähere Informationen zum Programm und den geförderten Projekten finden Sie auf den Seiten des MWK.
Promotionsprogramme werden alle zwei Jahre vom Ministerium ausgeschrieben.
Weitere Informationen, Unterstützung und Beratung?
Hinweise für AntragstellerInnen
Die Antragseinreichung der oben genannten Förderungen muss über die Hochschulleitung erfolgen, nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Referat Forschung und Transfer auf. Die Endfassung des Antrags muss für die Gewährleistung einer fristgerechten Einreichung zehn Werktage vor der Abgabefrist im Referat Forschung und Transfer eingereicht werden.
Hochschulinterne Unterstützung und Beratung
Für eine individuelle Beratung zu Ihren Fragen rund um die Förderung des MWK wenden Sie sich gerne an die nebenstehenden Ansprechpersonen.
Benötigen Sie bei der Antragstellung Hilfe im Bereich Finanzen? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen MitarbeiterInnen im Dezernat 2 - Finanzen.