Vorbereitungsreisen

Internationale Vorbereitungs- und Anbahnungsreisen

Erasmus+

Vorbereitungsreisen

Der DAAD unterstützt Projekt-Vorbereitungsreisen im Rahmen der Erasmus+ Aktionen Internationale Partnerschaften (Kapazitätsaufbauprojekte) und Joint Master Degrees.

Programminhalte

Das Angebot richtet sich an Hochschullehrer bzw. deren Mitarbeiter, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe in Erasmus+ zur Abstimmung eines Projektantrags für Internationale Partnerschaften (Kapazitätsaufbauprojekte) in ein Partnerland (außerhalb der EU) oder zur Vorbereitung eines Joint Master Degree-Antrags in ein Partnerland (außerhalb der EU) oder in ein Programmland (innerhalb EU) reisen möchten.

Antragstellung

Die Antragstellung ist laufend möglich, jedoch muss die Antragsbewilligung vor Antritt der Reise durch den DAAD erfolgen. Eine Projekt-Vorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.

Bei Bewilligung einer Vorbereitungsreise soll eine anschließende Antragstellung in der entsprechenden Erasmus+ Aktion erfolgen. Dabei kann die deutsche Institution entweder selbst als Antragsteller oder als Partner (Antragstellung durch die Hochschule im Programm-/Partnerland) in das Projekt eingebunden sein.

BMBF: Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Verbundvorhaben in Horizont Europa

Zweck der BMBF-Förderrichtlinie ist, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, in koordinierender Funktion gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten. Für maximal 12 Monate können bis zu 50.000 Euro für Netzwerktreffen und Workshops, Personal sowie Reise- & Aufenthaltskosten beantragt werden.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Förmliche Projektanträge sind dem DLR Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September. Der erste Einreichtermin ist der 31.05.2021, der letzte Einreichtermin ist der 30.09.2023. Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Für die ersten beiden Einreichungsfristen (31. Mai 2021 / 30. September 2021) steht zusätzliches Budget speziell für Projekte zur Verfügung, die eine Antragstellung in Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ anstreben, damit in diesem Bereich eine größere Anzahl von Vorhaben gefördert werden kann!

DFG: Aufbau internationaler Kooperationen

Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partnerinnen oder Partnern aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder bilaterale Workshops bei der DFG beantragen. Diese Kosten können ggf. auch durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden.

Beantragt werden können:

  • bis zu dreimonatige Auslandsreisen /Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung;
  • gemeinsame Workshops.

Anträge können jederzeit über das Elan-Portal der DFG gestellt werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme eingegangen sein.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DFG zum Aufbau internationaler Kooperationen.

Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Ergänzend zu den Fördermöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene hat das Land Niedersachsen eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Koordination dieser Programme obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).

Weitere Informationen

(Stand: 19.01.2024)  | 
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