Vorbereitungsreisen

Internationale Vorbereitungs- und Anbahnungsreisen

Erasmus+

Vorbereitungsreisen

Der DAAD unterstützt Projekt-Vorbereitungsreisen im Rahmen der Erasmus+ Aktionen Internationale Partnerschaften (Kapazitätsaufbauprojekte) und Joint Master Degrees.

Programminhalte

Das Angebot richtet sich an Hochschullehrer bzw. deren Mitarbeiter, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe in Erasmus+ zur Abstimmung eines Projektantrags für Internationale Partnerschaften (Kapazitätsaufbauprojekte) in ein Partnerland (außerhalb der EU) oder zur Vorbereitung eines Joint Master Degree-Antrags in ein Partnerland (außerhalb der EU) oder in ein Programmland (innerhalb EU) reisen möchten.

Antragstellung

Die Antragstellung ist laufend möglich, jedoch muss die Antragsbewilligung vor Antritt der Reise durch den DAAD erfolgen. Eine Projekt-Vorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.

Bei Bewilligung einer Vorbereitungsreise soll eine anschließende Antragstellung in der entsprechenden Erasmus+ Aktion erfolgen. Dabei kann die deutsche Institution entweder selbst als Antragsteller oder als Partner (Antragstellung durch die Hochschule im Programm-/Partnerland) in das Projekt eingebunden sein.

DAAD: Fact Finding Missions

Gefördert werden Anbahnungsreisen von Fachdelegationen deutscher Hochschulen zur Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern in Entwicklungsländern.

DFG: Aufbau internationaler Kooperationen

Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partnerinnen oder Partnern aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder bilaterale Workshops bei der DFG beantragen. Diese Kosten können ggf. auch durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden.

Beantragt werden können:

  • bis zu dreimonatige Auslandsreisen /Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung;
  • gemeinsame Workshops.

Anträge können jederzeit über das Elan-Portal der DFG gestellt werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme eingegangen sein.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DFG zum Aufbau internationaler Kooperationen.

Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Ergänzend zu den Fördermöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene hat das Land Niedersachsen eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Koordination dieser Programme obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).

Weitere Informationen

Webmaster (Stand: 13.11.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p44593
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