Zugang Brücke über BIS

Zugangsberechtigung zur Bibliothek für das Department Informatik über die Brücke /Ebene 2

  1. der Zugang zur Bibliothek über die Brücke auf Ebene 2 nur solchen Personen gestattet ist, die in einem Dienstverhältnis zur Universität stehen,  
  2. die  Zugangsberechtigung sich auf die geltenden Öffnungszeiten der Bibliothek beschränkt,  
  3. Bibliotheksbestände nur nach einer Ausleihe am Ausleihschalter aus der Bibliothek mitgenommen werden dürfen,
  4. die Freischaltung des Zugangs zentral durch das Dezernat 4 erfolgt.

 Zu diesem Zweck ist das hierfür zu verwendende Formular aktualisiert worden und ich möchte Sie bitten, dies bei den Anträgen zum Zugang zur Bibliothek ab sofort zu verwenden. Der/die Antragsteller/-in und der/die Direktor/-in des Departments Informatik unterzeichnen und leiten es an die Geschäftsstelle des BIS weiter. Nach Gegenzeichnung wird die Geschäftsstelle es zur zentralen Freischaltung an das Dezernat 4 weiterleiten.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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