Kontakt

Bewerbung und Zulassung internationale Studierende (Immatrikulationsamt)

Michaela Klonczynski

Gernot Lucks

Beratung internationaler Studierender (International Office)

Katja Kaboth-Larsen

+49 (0)441 798-4783

Christine Trappe

+49-441-798-4124

Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12.00 Uhr und 14-15.30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15.30 Uhr

Online-Sprechstunde
Dienstags: 9.30 Uhr -10.30 Uhr im virtuellen Meetingraum (BigBlueButton)

Präsenzsprechzeiten
Dienstags: 14.00-16.30 Uhr im SSC
Donnerstags: 10.00 Uhr-12.30 Uhr im SSC

Unser Tutor*innen Team bietet Hilfe und Unterstützung bei allen allgemeinen Fragen und zum Leben in Oldenburg. Das Tutorenteam ist erreichbar unter

Unsere Facebook-Gruppe International Students in Oldenburg informiert Sie über Veranstaltungen, das Leben in Oldenburg, Stipendien und mehr.

Für alle immatrikulierten Studierenden bieten wir ein Community-Forum in Stud.IP (IO.003 International Students) an

Bewerbungs- und Einschreibefristen

Bewerbungs- und Einschreibefristen

Für die verschiedenen Studiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungs- und Einschreibefristen. Klicken Sie dazu auf den Studienabschluss Ihrer Wahl.

Weiterführende (konsekutive) Studiengänge

Abweichend von den genannten Bewerbungsfristen wird bei zulassungsfreien Master-Studiengängen (NICHT Master of Education) dringend eine möglichst frühzeitige Bewerbung bis 15.07. zum Wintersemester bzw. bis 15.01. zum Sommersemester empfohlen.

Werden die Bewerbungsunterlagen nach diesen Terminen bis zur Bewerbungsfrist 30.09. bzw. 31.03. eingereicht, kann dies Nachteile für Ihren Studienbeginn mit sich bringen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum örtlichen Bewerbungsverfahren

Die Bearbeitungszeit benötigt ca. 5 Wochen (Prüfung der Unterlagen durch das Immatrikulationsamt und des Zugangsausschusses, Erstellung des Bescheids und Ausfertigung Ihrer Studierendenunterlagen), so dass eine späte Bewerbung zu folgenden Problemen führt: 

  • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: Da Sie den Zugang zu Stud.IP erst nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten, können Sie sich ggf. nicht rechtzeitig für Ihr Wunschmodul anmelden.
  • BAföG: Das BAföG-Amt benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrages eine Bestätigung, dass Sie im Master immatrikuliert sind. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie jedoch nach erfolgreicher Immatrikulation.
  • Wohnen: Um einen Platz in einem kostengünstigen Studentenwohnheim zu bekommen, ist ebenfalls der Nachweis über die Einschreibung erforderlich.

Promotionsstudiengänge

(Stand: 19.01.2024)  | 
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