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Anna Sarah Krämer

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Der Verwendungszweck für die Mittel im Jahr 2026 wird am 27. November auf der Sitzung des Sustainability Sounding Boards erarbeitet.

Klimaschutzfonds

Zum 01.01.2025 wurde an der Universität ein Klimaschutzfonds eingeführt. Mit den zusätzlichen Mitteln in dem Fonds sollen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen an der Universität Oldenburg umgesetzt werden. Der Fonds wird aus den Mitteln der CO2-Abgabe gespeist, die zusätzlich auf Flugreisen erhoben werden. Über die Verwendung der Mittel wird jedes Jahr mit einem partizipativen Prozess neu entscheiden.

Hintergrund der CO2-Abgabe

Zum 01.01.2025 ist an der Universität Oldenburg die Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen in Kraft getreten. Neben einer Regulierung von Kurzstreckenflügen sieht die Richtlinie eine CO2-Abgabe für Flugreisen vor. Diese Abgabe wird in einen internen Klimaschutzfonds gezahlt. Die Ermittlung des Klimaschutzbeitrags erfolgt im Antragsverfahren zur Abrechnung der Dienstreise. Als preisliche Mindestvorgabe für die Abgabe gilt der gesetzlich festgesetzte CO2-Preis pro Tonne (in 2025: 55€ pro Tonne). Bei Kurzstreckenflügen von einer Flugdistanz von bis zu 1.000km wird zusätzlich ein Sockelbetrag von 50€ pro Flug erhoben.

Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen

Finanzieller Umfang

Der Umfang des Klimaschutzfonds und damit der finanzielle Handlungsspielraum hängt direkt von den Einnahmen der CO2-Abgabe ab. Diese wiederum hängen direkt von dem Reiseverhalten der Beschäftigten ab. Die CO2-Abgabe wird laufend im Jahr erhoben. Deswegen lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt der Umfang des Klimaschutzfonds nur anhand der Reisedaten aus dem Vorjahren schätzen. Derzeit erwarten wir einen Umfang von etwa 100.000€/Jahr. Da die CO2-Abgabe allerdings erst zum 01.01.2025 eingeführt wurde und die Abwicklung noch nicht etabliert ist, kann der Umfang des Fonds in 2025 auch deutlich niedriger ausfallen.

Der genaue Umfang für das Jahr wird an dieser Stelle im Januar 2026 kommuniziert. 

Verwendungszweck 2025

Die Mittel aus dem Jahr 2025 sollen in den Bereich Alltagsmobilität fließen, vor allem soll die Radinfrastruktur an den Standorten der Universität gefördert werden.

In einem Beteiligungsworkshop wurden die folgenden Einzelmaßnahmen entwickelt:

  • Maßnahme 1: Förderung von dezentralen Diensträdern für FKs, Institute oder andere OEs
  • Maßnahme 2: Fahrradverleih der Fahrradwerke des AStAs stärken bzw. unterstützen
  • Maßnahme 3: Angebot von „Fahrradpflege“ + Check-Up inklusive kleiner Reparaturen, z.B. als Veranstaltung zum Semesterbeginn einrichten
  • Maßnahme 4: Lasten- und Diensträder (ggfls. mit E-Antrieb) im Fuhrpark der Universität einrichten
  • Maßnahme 5: Bestehende Möglichkeiten für (privaten) Lastenradverleih in Oldenburg kommunizieren

Priorisierung der Maßnahmen

Da der Umfang des Klimaschutzfonds derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, kann es jedoch sein, dass nicht alle dieser Maßnahmen vollständig umgesetzt werden können. Die Nummerierung der Maßnahmen stellt die derzeitige Priorisierung bzw. Umsetzungsreihenfolge dar. Veränderungen an dieser Priorisierung werden wir hier entsprechend transparent machen.

Umsetzungszeitraum

Die Maßnahmen werden nacheinander im Laufe des Jahres und abhängig von der Mittelverfügbarkeit nacheinander umgesetzt. Wir streben an, die Maßnahmen bis zum 31.12.2026 umzusetzen. 

Partizipativer Prozess

Da die CO2-Abgabe und damit die Mittel des Klimaschutzfonds in der Regel aus den dezentralen Haushaltsmitteln finanziert werden, sollen die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die Verwendung der Mittel mitzugestalten.

Am 13. März 2025 fand der erste Workshop zur Festlegung der Verwendung der Mittel aus dem Jahr 2025 statt. Die Teilnehmenden aus den verschiedenen Bereichen der Universität haben zuerst die Kriterien erarbeitet, anhand der die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen bewertet werden sollen. Die Gruppe entschied sich für „Wirksamkeit“ und „Zugang für alle Universitätsangehörigen“. Neben Vorschlägen zur Gebäudebegrünung und die finanzielle Förderung des Green Teams wurden vor allem Maßnahmen zum Thema Fahrradmobilität erarbeitet. 

Die Ergebnisse des Workshops wurden vom Klimaschutzmanagement zusammengestellt. In der Sitzung am 01.04.2025 hat das Präsidium die Verwendung des Klimaschutzfonds für die Maßnahmen so beschlossen, wie sie im Workshop erarbeitet wurden.

Aktueller Stand der Maßnahmenumsetzung

An dieser Stelle berichten wir im Laufe des Jahres über die umgesetzten Maßnahmen. Außerdem informieren wir darüber im Klimaschutz-Newsletter.

(Stand: 07.05.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p112476
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