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Anna Sarah Krämer

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Über den Klimaschutzfonds und den Umsetzungsstand der Maßnahmen berichten wir auch regelmäßig in unserem Newsletter. Schauen Sie gern mal vorbei!

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Klimaschutzfonds

Zum 01.01.2025 wurde an der Universität ein Klimaschutzfonds eingeführt. Mit den zusätzlichen Mitteln in dem Fonds sollen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen an der Universität Oldenburg umgesetzt werden. Der Fonds wird aus den Mitteln der CO2-Abgabe gespeist, die zusätzlich auf Flugreisen erhoben werden. Über die Verwendung der Mittel wird jedes Jahr mit einem partizipativen Prozess neu entscheiden.

Hintergrund der CO2-Abgabe

Zum 01.01.2025 ist an der Universität Oldenburg die Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen in Kraft getreten. Neben einer Regulierung von Kurzstreckenflügen sieht die Richtlinie eine CO2-Abgabe für Flugreisen vor. Diese Abgabe wird in einen internen Klimaschutzfonds gezahlt. Die Ermittlung des Klimaschutzbeitrags erfolgt im Antragsverfahren zur Abrechnung der Dienstreise. Als preisliche Mindestvorgabe für die Abgabe gilt der gesetzlich festgesetzte CO2-Preis pro Tonne (in 2025: 55€ pro Tonne). Bei Kurzstreckenflügen von einer Flugdistanz von bis zu 1.000km wird zusätzlich ein Sockelbetrag von 50€ pro Flug erhoben.

Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen

Finanzieller Umfang

Der Umfang des Klimaschutzfonds und damit der finanzielle Handlungsspielraum hängt direkt von den Einnahmen der CO2-Abgabe ab. Diese wiederum hängen direkt von dem Reiseverhalten der Beschäftigten ab. Die CO2-Abgabe wird laufend im Jahr erhoben. Deswegen lässt sich der Umfang des Klimaschutzfonds im Voraus nur schätzen. 

Für 2025 sind inklusive der Verdopplung durch das Präsidium 34.845,82€ in den Fonds eingezahlt worden.

Verwendung 2026

Für die Mittel der CO2-Abgabe aus 2026 wurden im Workshop beim Sustainability Sounding Board die Förderung der folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Baumersatz am Haupteingang Wechloy inklusve Entsiegelung
  • Weiterbildungsprogramm PEOE für die Universitätsbeschäftigten
  • Nachhaltige Labore LEAF-Zertifizierung am Institut für Chemie
  • Nistkastenversorgung an den Standorten Haarentor und Wechloy
  • Instandsetzung Fahrradstand Wechloy
  • Sichtbarkeit der Reparaturangebote (Joker-Vorschlag)

Die Reihenfolge der Maßnahmen stellt dabei die Priorisierung in ihrer Umsetzung dar, je nach Umfang des Budgets Ende 2026.

Verwendung 2025

Zentrales Projekt: Campusräder

Die Mittel aus dem Klimaschutzfonds für das Jahr 2025 fließen vollständig in die Anschaffung von Diensträdern. Möglichst viele Fahrräder und vereinzelt auch Lastenräder sollen dezentral in den OEs und im zentralen Fuhrpark gefördert werden. Die hochschulöffentliche Ausschreibung im Frühjahr 2026 ist auf erfreulich hohes Interesse gestoßen. Bis zum Sommer 2026 sollen die Räder nun in den Bereichen angeschafft werden.

Mehr Infos zum Campusrad

Der Beteiligungsworkshop zum Verwendungszweck der Mittel aus 2025 hat erarbeitet, dass der Klimaschutzfonds in diesem Jahr vor allem für die Förderung von Alltagsmobilität genutzt werden soll. Die Einführung von (dezentralen) Diensträdern hatte dabei die höchste Priorität.

Mitbestimmung beim Verwendungszweck

Da die CO2-Abgabe und damit die Mittel des Klimaschutzfonds in der Regel aus den dezentralen Haushaltsmitteln finanziert werden, sollen die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die Verwendung der Mittel mitzugestalten. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten werden im Anschluss von Klimaschutzmanagement zusammengefasst und dem Präsidium bzw. dem hauptamtlichen Videpräsidenten für Verwaltung und Finanzen zum finalen Beschluss vorgelegt. Die entwickelten Maßnahen wurden bisher so vom Präsidium beschlossen, wie sie von den Teilnehmenden erarbeitet wurden.

2025

Am 13. März 2025 fand der erste Workshop zur Festlegung der Verwendung der Mittel aus dem Jahr 2025 statt. Die Teilnehmenden aus den verschiedenen Bereichen der Universität haben zuerst die Kriterien erarbeitet, anhand der die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen bewertet werden sollen. Die Gruppe entschied sich für „Wirksamkeit“ und „Zugang für alle Universitätsangehörigen“. Neben Vorschlägen zur Gebäudebegrünung und die finanzielle Förderung des Green Teams wurden vor allem Maßnahmen zum Thema Fahrradmobilität erarbeitet. 

Die Ergebnisse des Workshops wurden vom Klimaschutzmanagement zusammengestellt. In der Sitzung am 01.04.2025 hat das Präsidium die Verwendung des Klimaschutzfonds für die Maßnahmen so beschlossen, wie sie im Workshop erarbeitet wurden.

2026

Über die Verwendung der Mittel aus 2026 wurde beim Sustainability Sounding Board diskutiert. Im Workshop „Wi$h List” konnten die Teilnehmenden aus diversen Bereichen der Universität Maßnahmenvorschläge des Klimashcutzmanagements diskutieren und ranken. Dabei hatten sie auch die Möglichkeit, eigene Vorschläge einzubringen. Für die finale Abstimmung konnten die Teilnehmenden mit Spielgeld in der geschätzten Höhe des tatsächlichen Fonds die Maßnahmen bewerten und priorisieren.

Die finale Maßnahmenliste wurde vom Vizepräsidenten für Verwaltung und Finanzen genehmigt und kann so umgesetzt werden.

(Stand: 22.04.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p112476
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