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Universität Oldenburg
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Änderung der Bewerbungsfristen

Der Bewerbungszeitraum ist aufgrund dieses technischen Ausfalls bis zum 15.November verlängert!!

 

Landesstipendium Nds.

Landesstipendium Niedersachsen

Hintergrund

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vergibt anlässlich eines Stipendienprogramms des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) seit 2009 jeweils zu Beginn des Wintersemesters das Landesstipendium Niedersachsen. Ziel des Landesstipendiums ist es, begabte Studierende durch diese besondere Auszeichnung in ihrem Studium zu unterstützen und ihre Leistungen auf diese Weise öffentlich zu würdigen.

Stipendium

Bei dem Landesstipendium handelt es sich gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) um ein Einmalstipendium in Höhe von 500 €, das an Studierende in grundständigen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen aufgrund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung sowie aufgrund sozialer Aspekte vergeben wird.

Bewerben kann sich, wer wenigstens im zweiten Hochschulsemester

  • in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben ist und sich innerhalb der Regelstudienzeit (bzw. maximal zwei Semester darüber) befindet

oder

  • in einem konsekutiven Masterstudiengang eingeschrieben ist und sich innerhalb der Regelstudienzeit (bzw. maximal ein Semester darüber) befindet

und (ob im Bachelor oder im Master)

  • 75% der bis zum Ende des vorangegangenen Semesters nach Maßgabe der Regelstudienzeit zu erbringenden Kreditpunkte erworben hat (z.B. 3*(120/4)*0,75 = 67,5 KP im 3. Semester eines viersemestrigen Fach-Masters mit 120 KP).

Welche Unterlagen einer Bewerbung beizufügen sind, entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformular der Online-Bewerbung in Stud.IP.

Im Rahmen der Vergabe erfolgt eine Rangbildung anhand der Durchschnittsnoten der erbrachten Studienleistungen. Außerdem berücksichtigt werden folgenden Kriterien:

  • Fluchtbedingt erschwerte Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium
  • Aufnahme des Studiums als Erstakademikerin bzw. Erstakademiker (d.h. Eltern verfügen nicht über einen Hochschulabschluss oder einen Abschluss an einer gleichgestellten Einrichtung)
  • Betreuung eigener Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Herkunft aus einer Familie mit mehr als drei Kindern
  • aktuelle Tätigkeit in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung (nicht älter als 12 Monate)
  • ehrenamtliches Engagement (nicht älter als 12 Monate)

Ausgenommen von dieser Förderung sind Studierende, die über andere Stipendien — wie das Deutschlandstipendium — bereits gefördert werden.

(Stand: 04.03.2024)  | 
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