Hochschulpakt
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Hochschulpakt
In den Punkten 1. und 2. der jährlichen Studienangebotszielvereinbarungen sind die Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpakts/Zukunftsvertrags der Universität Oldenburg für das jeweilige Studienjahr enthalten. Es werden Vereinbarungen zur Ausfinanzierung der Kapazitätserweiterung (Punkt 1.) sowie zu den zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängerplätzen im 1. Fachsemester und deren resultierenden Aufnahmekapazitäten in den betroffenen Studiengängen (Punkt 2.) getroffen.
Studienangebotszielvereinbarungen
Weitere Informationen zum Hochschulpakt und Zukunftsvertrag finden Sie u. a. auf folgenden Internetseiten: