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Aktuelles

Land fördert herausragende Nachwuchskomponistinnen und -komponisten

Olga Riazantceva-Schwarz erhält ein Kompositionsstipendium

Ein Auszug aus der Pressemitteilung von dem Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Niedersachsen stärkt den musikalischen Nachwuchs: Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert in diesem Jahr vier herausragende junge niedersächsische Komponistinnen und Komponisten mit insgesamt 36.000 Euro. Die finanzielle Unterstützung durch das Land liegt jeweils bei 6.000 beziehungsweise 12.000 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein bis zwei Monate des Förderzeitraums in den Martin-Kausche-Ateliers in Worpswede zu verbringen.

Niedersachsens Kulturminister Falko Mohrs: „Gerade in der Anfangszeit des Berufslebens als Komponistin oder Komponist sind unsere Stipendien eine wertvolle Unterstützung. Denn Kreativität braucht Freiheit: Die Stipendien geben den Komponistinnen und Komponisten die Gelegenheit, sich eine Zeit lang ganz ihrem Projekt widmen zu können. Mit ihren innovativen künstlerischen Arbeiten werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Vielfalt und Attraktivität des Musikstandorts Niedersachsen beitragen.“

Die Stipendienvergabe erfolgt auf Empfehlung einer Jury bestehend aus Snezana Nesic, Prof. Dr. Ming Tsao und Prof. Bernhard Mergner. Die Jury lobte insbesondere die Originalität der künstlerischen Arbeit.

Folgende Person aus dem Institut für Musik erhält 2024 ein Kompositionsstipendium:

Olga Riazantceva-Schwarz (*1990), die in Oldenburg tätig ist, erhält ebenfalls 6.000 Euro. Sie plant, ein Konzertprogramm zu erstellen, das sich ausschließlich aus eigenen Kompositionen zusammensetzt. Dabei sollen auch Einflüsse von weiteren Musikerinnen und Musikern ins Programm eingebunden werden. Mit den Konzerten soll ein Album-Release einhergehen, das durch immersive Klanginstallationen und Live-Aufnahmen umgesetzt wird.

Hintergrund:
Das Stipendium für innovative Musikkompositionen soll freiberufliche Nachwuchskünstlerinnen und -künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Komponistinnen und Komponisten, die ihren Wohnsitz oder Produktionsstandort in Niedersachsen und das 40. Lebensjahr bis Ende 2023 noch nicht vollendet hatten (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr), konnten ihre Bewerbungen bis Ende Februar 2024 einreichen.

 

(Stand: 23.10.2024)  | 
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