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Quickinfo
Ansprechpartnerin
N.N
Studierende, die nach dem BaFöG gefördert werden, müssen zum Ende des 4. Studiensemesters eine Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium vorlegen. Die einschlägigen Formulare geben die BaFöG-Ämter aus.
Die Bescheinigungen werden vom BAföG-Beauftragten des Instituts für Musik ausgestellt. Beauftragte ist N.N.