Gastreferent: Alberto Garcia Amo, Universität Lille, France Einladend: Dr. Martin Esmann (AG Quantenmaterialien) abstract
Bonuspunkte
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Vorträge
"Localisation of light in photonic lattices induced by drive and dissipation"
"Computational Maxwell solver for nanophotonics and life sciences"
Gastreferent: Prof. Mag. Dr. rer. nat Ulrich Hohenester, Institut für Physik, Universität Graz, ÖsterreichEinladender: Prof. Dr. Christoph Lienau abstract
Bonuspunkte
Vergabe und Berücksichtigung von Bonuspunkten
Durch aktive Teilnahme an Übungen können Bonuspunkte erworben werden, die in die Modulbenotung einbezogen werden. In den fachspezifischen Anlagen zur Bachelor-Prüfungsordnung für die Physik-Studiengänge heißt es dazu:
"Für Leistungen, die in solchen Lehrveranstaltungen erbracht werden, können Bonuspunkte vergeben und in die Modulbenotung einbezogen werden (§11 Abs. 4 BPO)... Näheres regeln die Modulbeschreibungen."
Für die Bachelor-Studiengänge Physik gilt folgende Regelung:
Vergabe von Bonuspunkten
Zu Beginn eines Moduls wird von den Lehrenden verbindlich festgelegt, ob durch Teilnahme an den Übungen Bonuspunkte erworben werden können.
Erreichbare Bonuspunkte
- Durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben können Bonuspunkte erworben werden. Bonuspunkte werden vergeben, wenn in den Übungsaufgaben insgesamt mehr als 50 % der maximalen Punktzahl erreicht wurden.
- Die Zahl der Bonuspunkte steigt entsprechend dem erreichten Prozentsatz der maximalen Punktzahl in den Übungen linear an. 50 %: null Bonuspunkte, 100 %: maximale Bonuspunktzahl.
Berücksichtigung von Bonuspunkten bei der Bewertung von Klausuren
- Die maximale Bonuspunktzahl beträgt 20 % der in der Klausur maximal erreichbaren Punktzahl.
- Eine Klausur gilt als bestanden, wenn ohne Berücksichtigung von Bonuspunkten 50 % der maximalen Punktzahl erreicht wurden.
- Bei einer bestandenen Klausur werden die Bonuspunkte zu der in der Klausur erworbenen Punktzahl hinzu addiert. Punkte, die über der maximal erreichbaren Punktzahl der Klausur liegen, verfallen.
Berücksichtigung von Bonuspunkten bei der Bewertung von mündlichen Prüfungen
- Eine mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sie ohne Berücksichtigung von Bonuspunkten mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurde.
- Bonuspunkte (in Prozent der maximalen Bonuspunktzahl) führen zu folgenden Notenverbesserungen:
( 0 - < 25)%: keine Notenverbesserung
(25 - < 50)%: Notenverbesserung um 0,3 bzw. 0,4
(50 - < 85)%: Notenverbesserung um 0,6 bzw. 0,7
(85 - 100)%: Notenverbesserung um 1,0.
Dabei sind Noten besser als 1,0 ausgeschlossen.