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17. November 1998 334/98
NS-Verbrechen und Wiedergutmachung
Oldenburg. "NS-Verbrechen und Wiedergutmachung: Zur Geschichte des Londoner Schuldenabkommens" ist das Thema eines Vortrags, den der Bremer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Schminck-Gustavus am Donnerstag, 19. November, 20.00 Uhr, im Hörsaal B (Gebäude A11, Ammerländer Heerstraße) der Universität Oldenburg hält. Veranstalter sind die Forschungsstelle Nationalsozialismus am Institut für Politikwissenschaft II, das Seminar für Jüdische Studien sowie der AStA.
Wie die vom Hamburger Reemtsma-Institut organisierte Wehrmachtsausstellung erst kürzlich wieder gezeigt habe, könne die Diskussion über deutsche Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg auch heute noch - nach über 50 Jahren – heftigen Streit auslösen, heißt es in der Veranstaltungsankündigung. Wer darüber hinaus noch die Frage nach der Opferentschädigung stelle, werde schnell mit dem Hinweis auf die "Wiedergutmachung" abgespeist, mit der das Thema angeblich abgeschlossen sei. Daß es trotz dieser "Wiedergutmachung" aber auch heute noch zahllose nie entschädigte Opfer deutscher Kriegsverbrechen und deutscher Kriegswirtschaft gebe, werde in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Eine historische Weichenstellung für die Entrechtung der Opfer sei das Londoner Schuldenabkommen von 1953. Mit dieser, vom späteren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank Hermann Josef Abs ausgehandelten Regelung seien nicht nur die Bedingungen für das kurz darauf einsetzende Wirtschaftswunder, sondern zugleich auch die juristischen Rahmenbedingungen für die Entrechtung der Opfer geschaffen worden.
Kontakt: Insa Meinen, Forschungsstelle Nationalsozialismus, Tel. 0441/9706-122, Fax: –180,
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