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Nadine Dembski

16. Dezember 2021   221/21    Weiterbildung

Neue Technologien juristisch bewerten

Bewerbungsstart für berufsbegleitendes Studium

Oldenburg. Künstliche Intelligenz, Big Data oder das Internet der Dinge wirken sich zunehmend auf den Alltag aus. Eine einschlägige Rechtsprechung gibt es bislang jedoch kaum. Wie solche Technologien juristisch zu bewerten sind, vermittelt eine neue Lehrveranstaltung im berufsbegleitenden Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.) der Universität Oldenburg. Ab dem kommenden Sommersemester wird das Modul „Recht der neuen Technologien“ angeboten. Es kann innerhalb des Studiengangs oder gesondert als Weiterbildung mit dem Abschluss „Certificate of Advanced Studies“ (CAS) belegt werden.

Der Studiengang des C3L – Center für lebenslanges Lernen der Universität Oldenburg richtet sich an Berufstätige mit juristischer, betriebswirtschaftlicher und informationstechnischer Ausbildung. Vermittelt wird die juristische Expertise für die Informationsgesellschaft – von staatlichen Vorgaben zur Telekommunikation über das Urheberrecht bei Software bis hin zu Vertragsbeziehungen für Cloud-Computing und eCommerce. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen der Rechtspraxis.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen anhand von Fallbeispielen und werden von den Lehrenden persönlich betreut. Bei Projektarbeiten kooperieren die Studierenden auf dem digitalen Campus des C3L. Die Teilnahme erfolgt überwiegend online, eine kompakte Veranstaltung vor Ort ermöglicht einen intensiven fachlichen Austausch. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für das berufsbegleitende Studium Informationsrecht ab sofort bis zum 1. März 2022 möglich, für die Module reicht die Anmeldung bis zu deren Beginn.

Weblinks

Kontakt

Nadine Dembski, Tel.: 0441/798-2375, E-Mail:

Presse & Kommunikation (Stand: 01.10.2024)  | 
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