Oldeb_Beitrag_Band_5


Band 5
<nobr>Wegweiser im Labyrinth des Eigenkapitalersatzrechts</nobr>

Feitsch

Da Gesellschafter in Unternehmenskrisen i. d. R. nicht selbst die Kraft und den Realismus aufbringen, unangenehme Entscheidung wie z.B. die Liquidation der Gesellschaft zu treffen, sahen sich Rechtssprechung und Gesetzgeber gezwungen, rechtlichen Druck auszuüben und den bereits bestehenden institutionellen Gläubigerschutz zu Lasten der Interessen der Gesellschafter auszubauen. U. a. mussten Rechtssprechung und Gesetzgeber auf den beobachtbaren Tatbestand reagieren, dass die Gesellschafter in der Unternehmenskrise der finanziellen Verantwortlichkeit für die riskante Fortführung der krisengeschüttelten Unternehmens dadurch zu entgehen versuchen, dass sie ihrer Gesellschaft nicht auf gesellschaftsrechtlicher, sonder auf schuldrechtlicher Ebene begegnen. Das Recht muss daher Einfluss auf das Finanzierungsverhalten der Gesellschafter nehmen, um das Gleichgewicht zwischen den über Insiderkenntnisse verfügenden Gesellschaftern und den außen stehenden Gläubigern wieder herzustellen. Rechtstechnisch wird dieses Ziel durch das Institut des Eigenkapitalersatzes erreicht. Auf diese Weise werden Finanzierungshilfen, die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft auf schuldenrechtlicher Ebene zur Verfügung stellt, für die Dauer der Unternehmenskrise in Eigenkapital umqualifiziert. Ziel diese Abhandlung ist es, die finanziellen Folgen einer solchen Umqualifizierung unter betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten darzustellen. Die Darstellung der steuerrechtlichen Folgen muss hingegen einer gesonderten Abhandlung vorbehalten bleiben.

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(Stand: 20.06.2024)  | 
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