Schriftenreihe_Band6

Band 6
Allgemeines Verwaltungsrecht

Meyerholt

Juristisches Seminar der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Das allgemeine Verwaltungsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das für das Verhältnis Bürger-Staat von ausschlaggebender Bedeutung ist. Hier soll in die grundlegenden Begriffe des modernen Verwaltungsrechts eingeführt werden und zunächst ein Überblick über den historischen und rechtlichen Kontext gegeben werden, innerhalb dessen sich dieses Rechtsgebiet entwickelt hat. Aber nicht nur für das Verhältnis Bürger-Staat ist das allgemeine Verwaltungsrecht ausschlaggebende Größe, sondern auch in zunehmendem Maße für das Verhältnis hier ansässiger Unternehmen zu staatlichen Institutionen. Die wachsende Zahl staatlicher Regelungen — nicht zuletzt durch die europäische Gemeinschaft verursacht — erfordert bei Unternehmen entsprechendes Know-How. In vielen Lebensbereichen wird auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsrechtes gehandelt, sei es nun die Pflegeversicherung, die Wirtschaftsförderung oder die Gewährleistung von Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Die Weiterentwicklung des Verwaltungsrechts ist stets auch ein Indikator für das Verhältnis der Bevölkerung zum Staat. Hier scheinen sich aber in den letzten Jahren bedeutsame Veränderungen zu vollziehen. Um diese Änderungen zu verstehen, ist es notwendig, einen Grundbestand an Kenntnissen über die Strukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu besitzen. In diesem Band werden die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts in ihrem verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessualen Kontext behandelt. Aufgrund der engen Anbindung des Verwaltungsverfahrensrecht an das Prozessrecht wird hier auch in das Verwaltungsprozessrecht eingeführt, um für Leserinnen und Leser ein praktisch nutzbares Handbuch anzubieten.

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