Schriftenreihe_Band7

Band 7
Stromeinspeisung und Verfassungsrecht

Behrends

Juristisches Seminar der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Im Frühjahr 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz vom Erneuerbare -Energien Gesetz abgelöst. Im Vergleich zum Vorläufergesetz beabsichtigt das neue Gesetz eine gezieltere Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Kurz nach Erlass des Gesetzes kam im Juni 2000 eine Atomausstiegsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Unternehmen der Energiewirtschaft zu Stande. Knapp ein Jahr später unterzeichnet, dient sie dann als Vorlage für ein Automausstiegsgesetz, das darauf ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund erlangt das Erneuerbare- Energien Gesetz eine gesteigerte rechts- und energiepolitische Bedeutung. Es geht nun darum, diese Art der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien als Ersatz für die auslaufenden Atomkraftwerke auszubauen. An das Gesetz, das auf begleitende Stützmaßnahmen, wie z.B. Investitions- und Steuererleichterungen für den Betrieb derartiger Anlagen angewiesen ist, sind daher hohe Erwartungen gerichtet.
Ob das Gesetz nun den durch die Verfassung vorgegebenen Anforderungen standhält, ist ein Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Analysiert wird die Problematik mit Blick auf die zur Stromerzeugung eingesetzten regenerativen Energien, wobei die Situation der Windenergie eine besondere Berücksichtigung findet.

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(Stand: 20.06.2024)  | 
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