Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
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Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Kommissionsmitglieder
Zusammensetzung: 4:1:1:1 (Hochschullehrer-, Mitarbeiter-, MTV-, Studierendengruppe) + Ombudspersonen
Gemäß § 14 Abs. 2 der Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 05.10.2022 setzt sich die Kommission zusammen aus 4 stimmberechtigten Mitgliedern der Hochschullehrergruppe sowie je einem stimmberechtigten mindestens promovierten Mitglied der Mitarbeiter- und MTV-Gruppe; letztere sind nur beratend tätig, wenn es um wissenschaftliches Fehlverhalten von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern geht. Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten im Zusammenhang mit einem/einer Studierenden gehört der Kommission insoweit ferner ein Mitglied der Studierendengruppe beratend an. Die Ombudspersonen im Sinne des § 12 gehören der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis als Mitglieder mit beratender Stimme an (§ 14 Abs. 6 der Ordnung).
Hochschullehrergruppe
Mitarbeitergruppe
MTV-Gruppe
Studierendengruppe
Weitere Mitglieder mit beratender Stimme
Amtszeiten: Hochschullehrer-, Mitarbeiter- und MTV-Gruppe 01.04.2023-31.03.2025, Studierendengruppe 01.04.2024-31.03.2025
Ombudsperson
nach § 14 Abs. 6 der Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Ombudsperson
Externe Ombudsperson
Stellvertretende Ombudsperson
Amtszeit: 01.07.2023 - 30.06.2026