Kontakt

Vorsitzender 

Gregor Theilmeier

Stellvertretende Vorsitzende

Christine Godt

Zentrales Gremienbüro

+49 (0)441 798-4516

Kommission für gute wissenschaftliche Praxis (KWP)

Aufgaben

§ 15 GWP-Ordnung: Zuständigkeit und Aufgaben der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis

  1. Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis ist für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber derzeit oder früher an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder an Kooperationseinrichtungen tätigen Wissenschaftler*innen zuständig, deren Einrichtungen diese Ordnung als für sich verbindlich durch einen Kooperationsvertrag anerkannt haben. Das Verfahren vor der Kommission ersetzt nicht andere gesetzlich oder satzungsrechtlich geregelte Verfahren. Es wird insbesondere ausgeschlossen durch solche Verfahren, die in an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg geltenden Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen geregelt sind.
  2. Die Kommission wird auf Antrag einer universitären oder Koop-Ombudsperson i.S.v. § 12 Abs. 5 oder des*der Präsident*in tätig. Die Kommission kann ein Verfahren wegen des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens einstellen oder Vorschläge unterbreiten, in welcher Weise das durch sie festgestellte Fehlverhalten sanktioniert werden soll (§§ 24 ff.).

Mitglieder

Kommissionsmitglieder

Zusammensetzung: 4:1:1:1 (Hochschullehrer-, Mitarbeiter-, MTV-, Studierendengruppe) + Ombudspersonen

Gemäß § 14 Abs. 2 der Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 05.10.2022 setzt sich die Kommission zusammen aus 4 stimmberechtigten Mitgliedern der Hochschullehrergruppe sowie je einem stimmberechtigten mindestens promovierten Mitglied der Mitarbeiter- und MTV-Gruppe; letztere sind nur beratend tätig, wenn es um wissenschaftliches Fehlverhalten von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern geht. Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten im Zusammenhang mit einem/einer Studierenden gehört der Kommission insoweit ferner ein Mitglied der Studierendengruppe beratend an. Die Ombudspersonen im Sinne des § 12 gehören der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis als Mitglieder mit beratender Stimme an (§ 14 Abs. 6 der Ordnung).

Studierendengruppe

Bastian Göbbels

Stellvertretung:

Maxi Seidel

Weitere Mitglieder mit beratender Stimme

weiteres beratendes Mitglied
(nach § 16 Abs. 2 der Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)

Meinhard Simon, FK V

Ombudspersonen

Prof. Dr. Andreas Hein, FK VI

Prof. Dr. Matthias Wendland LL.M. (Harvard), FK II

Stellvertretungen:

Prof. Dr. Esther Ruigendijk, FK III

Prof. Dr. Till-Sebastian Idel, FK I

Amtszeiten: Hochschullehrer-, Mitarbeiter- und MTV-Gruppe 01.04.2025-31.03.2027, Studierendengruppe 01.04.2025-31.03.2026

(Stand: 13.04.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p51831
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