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Für alle Fragen rund ums Studium:
Für Fragen zum Studiengang/-fach:Musik und Wirtschaftswissenschaften - Zwei-Fächer-Bachelor
Sie möchten Musik und Wirtschaftswissenschaften im Zwei-Fächer-Bachelor studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Studienfach Musik ist zulassungsfrei.
- Das Studienfach Wirtschaftswissenschaften ist zulassungsbeschränkt.
- Daher müssen Sie sich wie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
- Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Musik
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Aufnahmeprüfung im Fach Musik: Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer musikalisch-künstlerischen Präsentation, gemeinsamen Musizieren und ein abschließendes Gespräch.
(Die aktuelle Änderung der Prüfungsmodalität unter Entfall des schriftlichen Teils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens des zuständigen Ministeriums.)
Die Aufnahmeprüfung für das Wintersemester 2024/25 findet vom 10. - 13. Juni 2024 statt. Anmeldefrist war der 15. Mai 2024.
Weitere Informationen zur Musik - Aufnahmeprüfung
Bitte beachten Sie ebenfalls die besonderen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung.
Wirtschaftswissenschaften
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
- Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.