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Geräteinvestitionen von 5.000€ bis 200.000€
Voraussetzungen für die Beantragung
Generell können nur Geräte bzw. Anlagen mit einem Investitionsumfang von 5.000 bis 200.000 Euro (inkl. MwSt.) beantragt werden.
Dazu gehören auch fachlich zusammengehörende Investitionen von mindestens 5.000 Euro (inkl. MwSt.) - z.B. 50 Stühle zu 100 Euro = 5.000 Euro.
Besonderheiten:
- einzelne Zusammensetzungen verschiedener Softwareprodukte sind generell nicht zulässig
- Beschaffung von Verbrauchsmaterial für den Laborbedarf ist nicht zulässig
- Geräte zur Unterstützung der Lehre werden nicht berücksichtigt, diese werden an die Studienkommission weitergeleitet um sie ggf. aus SQM-Mitteln zu finanzieren
- von der Übersendung von Angeboten bei der Antragstellung ist abzusehen
Ablauf bei Geräteinvestitionen
Anfang des Jahres versendet die Leitung der BI das Anschreiben an die antragsberechtigten Nutzenden. Die eingehenden Bedarfsanmeldungen/ Anträge werden in einer Prioritätenliste gesammelt. Die sich daraus ergebenen Gerätlisten werden von der BI vorbereitet und anschließend vom Präsidium beschlossen. Nach dem Präsidumsbeschluss erhalten die Antragstellenden eine E-Mail mit der Aufforderung zur Einleitung der Beschaffung. Durch die Antragstellenden ausgewählte Personen erhalten von der Geschäftsstelle der BI eine EDE Einkaufsberechtigung. Die Antragstellenden bestellen das bewilligte Gerät bis zum 30.06. des laufenden Jahres. Die Lieferung und Rechnungslegung müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgt sein.