Generell können nur Geräte bzw. Anlagen mit einem Investitionsumfang von 5.000 bis 200.000 Euro (inkl. MwSt.) beantragt werden.
Dazu gehören auch fachlich zusammengehörende Investitionen von mindestens 5.000 Euro (inkl. MwSt.) - z.B. 50 Stühle zu 100 Euro = 5.000 Euro.
Besonderheiten:
- einzelne Zusammensetzungen verschiedener Softwareprodukte sind generell nicht zulässig
- Beschaffung von Verbrauchsmaterial für den Laborbedarf ist nicht zulässig
- Geräte zur Unterstützung der Lehre werden nicht berücksichtigt, diese werden an die Studienkommission weitergeleitet um sie ggf. aus SQM-Mitteln zu finanzieren
- von der Übersendung von Angeboten bei der Antragstellung ist abzusehen