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- Niedersächsisches Datenschutzgesetz
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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- Bundesverband Informationstechnologie
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Einwilligung
Eine Einwilligung ist immer dann erforderlich, wenn keine gesetzliche Rechtsgrundlage die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt. Wann das eine oder das andere der Fall ist, hängt insbesondere vom mit der Datenverarbeitung verfolgten Zweck und der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten ab. Ihr Datenschutzbeauftrager berät Sie hier gerne.
Aufgrund der DSGVO gelten für Einwilligungen ab dem 25.05.2018 andere rechtliche Anforderungen.
Einen Leitfaden zur Erstellung einer DSGVO-konformen Einwilligungserklärung und Mustertexten finden Sie auf der Webseite der Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheit unter dem Punkt: Leitfaden: Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen