Das Orientierungspraktikum kann vollständig ersetzt werden, wenn Sie eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. In diesem Fall können Sie sich das prx101 - Orientierungspraktikum im Umfang von 6 KP insgesamt (Praktikum, begleitende Lehrveranstaltung, Prüfungsleistung) anrechnen lassen.
Auf den Internetseiten des Prüfungsamtes finden Sie unter der Überschrift „Praktika (außerschulisch)“ das Antragsformular zur Anrechnung des Praktikums, das Sie inkl. einer Bescheinigung Ihrer abgeschlossenen Ausbildung über das Kontaktformular im Prüfungsamt einreichen.
Formale Bedingungen für eine mögliche Anrechnung der 3-wöchigen Praxiszeit (lediglich das Praktikum entfällt, die begleitende Lehrveranstaltung muss besucht und die Prüfungsleistung erbracht werden):
- eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit oder ein dreimonatiges Ganztagspraktikum in Betrieben/Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen,
- eine mindestens einjährige selbstständige Leitung einer Jugendgruppe (z. B. Musik- oder Sportverein) oder eine entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit
- ein erfolgreich absolvierter Bundesfreiwilligendienst
- ein erfolgreich absolviertes Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches oder Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr
Inhaltliche Vorgaben an die Anrechnung der Praxiszeit werden Ihnen in der verpflichtenden Begleitveranstaltung vermittelt. Der zu erarbeitende Bericht erfordert eine akademisch angemessene, anspruchsvolle Reflexion und Zielentscheidung.