Kontakt

Axel Kassner

Apparative Praxis

  • Musik und Medien - (beendet)

Praktikumsbetreuung der Fächer der Fakultät III

  • Orientierungspraktikum
  • berufsfeldbegleitendes Praktikum

Aktuell:
ACHTUNG: Mail-Anhänge werden automatisch abgetrennt (Daten-Sicherheit)!

Service

  • Alle Fragen und Antworten zum downloaden: FAQ.pdf

Orientierungspraktikum der Fakultät III

Informationen zu Praxismodulen im Bachelor

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Orientierungspraktikum für Studienfächer der Fakultät III im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang.

Muss ich überhaupt ein Orientierungspraktikum absolvieren?

Wenn Sie mit dem weiterführenden Berufsziel Lehramt an allgemeinbildenden Schulen (M. Ed. Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium) studieren: ja.

Wenn Sie nach dem Studium in einem außerschulischen Berufsfeld tätig sein wollen, ist ein Orientierungspraktikum möglich, aber nicht unbedingt erforderlich. Sie können in diesem Fall den im Bachelorstudium vorgesehen Praktikumsraum (15 KP) mit einem oder zwei berufsfeldbezogenen Praktika füllen. Für weitere Informationen können Sie sich mit dem oder der in Ihrem Fach zuständigen Praktikumsbeauftragten in Verbindung setzen.

Wenn Sie mit dem Berufsziel Lehramt für Sonderpädagogik oder berufsbildende Schulen studieren, gelten für Sie andere Bestimmungen.

In welchem Fach muss ich mein Orientierungspraktikum absolvieren?

Das Orientierungspraktikum gehört zum Professionalisierungsbereich und ist von daher nicht fachgebunden. Die Fächer bieten aber vorbereitende und/oder begleitende Lehrveranstaltungen an. Wenn Sie im Zwei-Fächer-Bachelor studieren, haben Sie für die Lehrveranstaltung die Wahl aus Ihren beiden Fächern. Für die Fächer der Fakultät III (Anglistik, Gender Studies, Germanistik, Kunst und Medien, Materielle Kultur: Textil, Musik, Niederlandistik, Slavistik) gibt es eine fakultätszentrale Lehrveranstaltung (siehe unten).

Wie oder wo muss ich mich zum Orientierungspraktikum anmelden?

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die erfolgreiche Durchführung des Orientierungspraktikum, welches ab dem 2. Semester vorgesehen ist, beginnen Sie mit der Teilnahme an der verpflichtenden Begleitveranstaltung für das Modul prx101 - Orientierungspraktikum (siehe unten).

Muss ich einen Praktikumsvertrag abschließen?

Nein, es ist von der Universität aus nicht nötig. Allerdings ist es manchmal ratsam, in einem Vertrag bestimmte Absprachen und Regelungen festzuhalten, z.B. zum Thema Versicherungsschutz.

Welche Praktikumsstellen kann ich wählen und in welchen Einrichtungen?

Da gibt es viele Möglichkeiten, abhängig auch von Ihrer eigenen Fächerkombination und Ihrem Berufsziel. Wichtig ist es, dass die Tätigkeit Relevanz für Ihr Studium und/oder Ihren angestrebten Beruf aufweist, und dass akademische Kompetenzen und Fachkenntnisse im Praktikum erprobt werden. Wenn Sie das weiterführende Berufsziel Lehramt an allgemeinbildenden Schulen anstreben, soll das Orientierungspraktikum in Tätigkeitsfeldern außerhalb der Schule abgeleistet werden.

Gibt es einen genauen Zeitraum für das Praktikum?

Laut den Studienverlaufsplänen ist es ratsam, das Orientierungspraktikum in den Semesterferien zwischen dem 2. und dem 3. Semester zu absolvieren, nachdem Sie im 2. Semester die vorbereitende Lehrveranstaltung belegt haben. Aber das ist eine Empfehlung. Die zeitliche Gestaltung ist an sich frei, d.h. der Zeitpunkt im Studium ist frei wählbar. Das Praktikum kann nach Belieben in Vollzeit (in der Regel drei Wochen) und/oder Teilzeit (entsprechend länger) absolviert werden, im Semester oder während der Semesterferien. Hauptsache ist, dass Sie eine Mindeststundenzahl von 90 Stunden (entspricht 3 KP) erreichen.

Kann ich mir vorherige Tätigkeiten anrechnen lassen?

Das Orientierungspraktikum kann vollständig ersetzt werden, wenn Sie eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. In diesem Fall können Sie sich das prx101 - Orientierungspraktikum im Umfang von 6 KP insgesamt (Praktikum, begleitende Lehrveranstaltung, Prüfungsleistung) anrechnen lassen.

Auf den Internetseiten des Prüfungsamtes finden Sie unter der Überschrift „Praktika (außerschulisch)“ das Antragsformular zur Anrechnung des Praktikums, das Sie inkl. einer Bescheinigung Ihrer abgeschlossenen Ausbildung über das Kontaktformular im Prüfungsamt einreichen.
 

Formale Bedingungen für eine mögliche Anrechnung der 3-wöchigen Praxiszeit (lediglich das Praktikum entfällt, die begleitende Lehrveranstaltung muss besucht und die Prüfungsleistung erbracht werden):

  • eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit oder ein dreimonatiges Ganztagspraktikum in Betrieben/Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen,
  • eine mindestens einjährige selbstständige Leitung einer Jugendgruppe (z. B. Musik- oder Sportverein) oder eine entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit
  • ein erfolgreich absolvierter Bundesfreiwilligendienst
  • ein erfolgreich absolviertes Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches oder Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr

Inhaltliche Vorgaben an die Anrechnung der Praxiszeit werden Ihnen in der verpflichtenden Begleitveranstaltung vermittelt. Der zu erarbeitende Bericht erfordert eine akademisch angemessene, anspruchsvolle Reflexion und Zielentscheidung.

Wie wird das Orientierungspraktikum benotet?

Zu dem Praktikum wird ein Bericht angefertigt, der mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet wird. Für das Verfassen des Berichts gibt es einen Leitfaden, der in der Begleitveranstaltung (siehe unten) präsentiert und ausführlich erläutert wird.

Was passiert, wenn ich das Modul nicht bestanden habe?

IIn diesem Fall erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Nachricht. Dann setzen Sie sich mit der oder dem Lehrenden der Begleitveranstaltung in Verbindung, die bzw. der Ihnen am Bericht erläutert, wie Sie diesen überarbeiten sollen.

Wo sind die Regelungen zum Orientierungspraktikum festgelegt?

Auf den Internetseiten des Prüfungsamtes finden Sie nach der Auswahl Ihres Studienfachs unter der Überschrift „Ordnungen – PB Schule” die entsprechenden Anlagen zu Ihrer Bachelorprüfungsordnung mit den aktuellen Regelungen:
Professionalisierungsbereich – Berufsziel Lehramt (Anlage 3b)
Professionalisierungsbereich – bes. Bestimmungen Praxismodule im Lehramt GHR, Gym (Anlage 3c)
Bitte beachten Sie die besonderen Bestimmungen für manche Fächer und Schulformen.

Eine Modulbeschreibung und die zugehörige Begleitveranstaltung zum Modul prx101 - Orientierungspraktikum finden Sie in Stud.IP.

Muss ich eine Bescheinigung für das Orientierungspraktikum einreichen?

Ja, Sie finden die Bescheinigung auf den Internetseiten des Prüfungsamtes nach der Auswahl Ihres Studienfachs unter der Überschrift „Praktika”.

Muss ich das Orientierungspraktikum vor dem Schulpraktikum absolviert haben?

Nein, das Orientierungspraktikum ist keine Voraussetzung für die Ableistung des allgemeinen Schulpraktikums.

Wer ist die Ansprechperson an der Fakultät III für Fragen zum Orientierungspraktikum?

Axel Kassner, axel.kassner@uni-oldenburg.de

Wann wird die vorbereitende/begleitende Lehrveranstaltung angeboten?

Jedes Semester, siehe Veranstaltung 10.30.001 "Vorbereitung des Orientierungspraktikums für Studierende der Fakultät III“ (bzw. 10.30.002 „Vorbereitung auf das Berufsfeldbezogene Praktikum für Studierende der Fakultät III“) in Stud.IP.

Fk.III-Webmaster (Stand: 03.07.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page